Am 27.11.2013 hat der Marienborner Ortsbeirat
den Antrag 1824/2014 zum Thema „Aufhebung der Denkmalzone Marienborner
Ortskern“ einstimmig beschlossen. Im Sachstandsbericht der Verwaltung 0145/2014
wurde dazu wie folgt mitgeteilt:
„Im Rahmen des Routinegespräches mit der
Denkmalfachbehörde am 16.01.2014 wurde der Antrag des Ortsbeirates der
Denkmalfachbehörde vorgestellt und zur Klärung des Verfahrens eine schriftliche
Anfrage mit den erforderlichen Unterlagen für die Landesdenkmalpflege
zusammengestellt.“
Dabei ging es letztlich auch um die Frage,
inwiefern die „Ruinen“ der noch denkmalgeschützten, aber nicht mehr komplett
vorhandenen Gebäude Im Borner Grund 30 und 34 beseitigt werden könnten.
Insbesondere die Reste des Gebäudes Im Borner Grund 30 werden als Schandfleck
im Ort wahrgenommen.
Wir betonen ausdrücklich, dass wir uns nicht
gegen den Denkmalschutz und gegen die Unterschutzstellung erhaltenswerter
Gebäude wenden. Die Entwicklung in Marienborn zeigt aber, dass durch fehlende
fachliche Betreuung und fehlende Finanzmittel für den Denkmalschutz die Lage in
unserem Ort untragbar geworden ist. Daher brauchen wir hier die Aufhebung der
Denkmalschutzzone, um eine nachhaltige Ortsbildgestaltung und die Sanierung
einzelner Anwesen sinnvoll voranzutreiben.