Betreff
Gutenberg-Museum (ÖDP)
Vorlage
0172/2017
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der Wirtschaftsausschuss hat am 23.06.2016 das VOF-Verfahren für Architektenleistungen zum Umbau und zur Erweiterung des Gutenberg-Museum beschlossen. Zur Entwicklung einer Konzeption zur Brandschutzsanierung und Modernisierung des Museums wurde zuvor ein 2-stufiger Architektenwettbewerb durchgeführt. Auch wenn mit der Entscheidung des Wirtschaftsausschusses zunächst die weitere Vorgehensweise in Bezug auf das Gutenberg-Museum feststeht, bleiben in der Rückschau auf das Verfahren einige Fragen offen. Dies betrifft zum einen die Entscheidungsfindung bezüglich des nun umzusetzenden Entwurfs. Auch erscheint das Erfordernis, bauliche Anlage mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie benachbarte bauliche Anlagen nicht verunstalten und deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören, nicht gewahrt. So ist auf Kulturdenkmäler besondere Rücksicht zu nehmen. (§ 5 Abs. 2 Landbauordnung). Dieses „besondere Rücksichtnahmegebot“ bedeutet, dass Neubauten optisch nicht gegenüber den benachbarten Kulturdenkmälern dominieren dürfen. Das Gutenberg-Museum befindet sich in der Denkmalzone „Südöstliche Altstadt“ und in der Umgebung von Kulturdenkmälern. Denkmalschutzbelange werden mithin in mehrfacher Hinsicht berührt. In solchen Fällen ist die Denkmalfachbehörde (Landesdenkmalpflege) „von Beginn an“ zu beteiligen. (§ 2 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz). Bisher ist nicht bekannt, ob die Denkmalfachbehörde an der Formulierung des Wettbewerbs-Auslobungstextes beteiligt war.