Der Wirtschaftsausschuss hat am 23.06.2016 das
VOF-Verfahren für Architektenleistungen zum Umbau und zur Erweiterung des
Gutenberg-Museum beschlossen. Zur Entwicklung einer Konzeption zur
Brandschutzsanierung und Modernisierung des Museums wurde zuvor ein 2-stufiger
Architektenwettbewerb durchgeführt. Auch wenn mit der Entscheidung des
Wirtschaftsausschusses zunächst die weitere Vorgehensweise in Bezug auf das
Gutenberg-Museum feststeht, bleiben in der Rückschau auf das Verfahren einige
Fragen offen. Dies betrifft zum einen die Entscheidungsfindung bezüglich des
nun umzusetzenden Entwurfs. Auch erscheint das Erfordernis, bauliche Anlage mit
ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie benachbarte bauliche Anlagen
nicht verunstalten und deren beabsichtigte Gestaltung nicht stören, nicht
gewahrt. So ist auf Kulturdenkmäler besondere Rücksicht zu nehmen. (§ 5 Abs. 2
Landbauordnung). Dieses „besondere Rücksichtnahmegebot“ bedeutet, dass
Neubauten optisch nicht gegenüber den benachbarten Kulturdenkmälern dominieren
dürfen. Das Gutenberg-Museum befindet sich in der Denkmalzone „Südöstliche
Altstadt“ und in der Umgebung von Kulturdenkmälern. Denkmalschutzbelange werden
mithin in mehrfacher Hinsicht berührt. In solchen Fällen ist die Denkmalfachbehörde (Landesdenkmalpflege) „von
Beginn an“ zu beteiligen. (§ 2 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz). Bisher ist nicht
bekannt, ob die Denkmalfachbehörde an der Formulierung des
Wettbewerbs-Auslobungstextes beteiligt war.