Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung:
Punkt 1:
Bereitstellungen von städtischen
und Gebäuden von stadtnahen Gesellschaften
Grundsätzlich
ist die Verwaltung nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle bereit, dem Aufstellen
von WLAN-Routern auf städtischen Gebäuden zuzustimmen, wenn dies durch die jeweiligen
Anbieter in Eigenverantwortung erfolgt,
er diesen Anschluss angemessen sichert und sich von den Endnutzern die
Zustimmung einholen, dass diese keine Rechtsverletzung begehen. Dies erfordert
die Gesetzgebung.
Vor
einer konkreten Umsetzung sind jedoch die Standorte auf ihre jeweilige
Geeignetheit hin zu prüfen:
•
Zugang
zum Bauobjekt für ehrenamtliche Mitglieder der Freifunkinitiative außerhalb der
Dienstzeiten
•
Haftung
für eine ordnungsgemäße Installation, Schäden an Gebäuden und potenzielle
Verletzungen von Passanten
•
Wechselwirkungen
mit bestehenden Funknetzen, z.B. Schulnetze
Punkt 2:
Bereitstellung von einem Teil der
Internetverbindung von Stadt und stadtnahen Gesellschaften
Die
Bereitstellung der Internetverbindung müsste durch die Kommunale Datenzentrale
(KDZ) erfolgen. Nach Rücksprache mit der KDZ stellt die Anbindung der Router an
das stadteigene Datennetz eine Sicherheitslücke dar. In diesem Zusammenhang
weist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Mainz auch auf den §5 des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (Minderjährige dürfen keinen Zugang auf
entwicklungsbeeinträchtigende Angebote erhalten) hin, der seiner Auffassung
nach bei der Umsetzung durch Freifunk nicht gedeckt ist.
Alternativ
bestehen folgende Möglichkeiten:
1. Die verwendeten WLAN
Antennenanlagen von Freifunk werden über eine Richtfunkantenne von außen mit
der Internetverbindung versorgt und sind damit vollkommen vom Netz der Stadt
Mainz getrennt.
2. Die KDZ richtet einen separaten
Zugangspunkt ein, der allerdings einen vierstelligen Betrag zur Einrichtung
(pro Standort) und jährlich einen dreistelligen Betrag für die Deckung der
Betriebskosten zur Folge hätte.
Der
Verwaltung stehen für eine Unterstützung eines WLAN-Netz-Betriebs bisher keine
finanziellen Mittel zur Verfügung.