Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0714/2016 der Ortsbeiratsfraktion BÜNDNIS 90 / Die Grünen, hier: Offenes und freies WLAN
Vorlage
1077/2016
Aktenzeichen
80.03
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Punkt 1:

Bereitstellungen von städtischen und Gebäuden von stadtnahen Gesellschaften

Grundsätzlich ist die Verwaltung nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle bereit, dem Aufstellen von WLAN-Routern auf städtischen Gebäuden zuzustimmen, wenn dies durch die jeweiligen Anbieter  in Eigenverantwortung erfolgt, er diesen Anschluss angemessen sichert und sich von den Endnutzern die Zustimmung einholen, dass diese keine Rechtsverletzung begehen. Dies erfordert die Gesetzgebung.

 

Vor einer konkreten Umsetzung sind jedoch die Standorte auf ihre jeweilige Geeignetheit hin zu prüfen:

       Zugang zum Bauobjekt für ehrenamtliche Mitglieder der Freifunkinitiative außerhalb der Dienstzeiten

       Haftung für eine ordnungsgemäße Installation, Schäden an Gebäuden und potenzielle Verletzungen von Passanten

       Wechselwirkungen mit bestehenden Funknetzen, z.B. Schulnetze

 

 

Punkt 2:

Bereitstellung von einem Teil der Internetverbindung von Stadt und stadtnahen Gesellschaften

Die Bereitstellung der Internetverbindung müsste durch die Kommunale Datenzentrale (KDZ) erfolgen. Nach Rücksprache mit der KDZ stellt die Anbindung der Router an das stadteigene Datennetz eine Sicherheitslücke dar. In diesem Zusammenhang weist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Mainz auch auf den §5 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (Minderjährige dürfen keinen Zugang auf entwicklungsbeeinträchtigende Angebote erhalten) hin, der seiner Auffassung nach bei der Umsetzung durch Freifunk nicht gedeckt ist.

 

Alternativ bestehen folgende Möglichkeiten:

1.   Die verwendeten WLAN Antennenanlagen von Freifunk werden über eine Richtfunkantenne von außen mit der Internetverbindung versorgt und sind damit vollkommen vom Netz der Stadt Mainz getrennt.

2.   Die KDZ richtet einen separaten Zugangspunkt ein, der allerdings einen vierstelligen Betrag zur Einrichtung (pro Standort) und jährlich einen dreistelligen Betrag für die Deckung der Betriebskosten zur Folge hätte.

 

Der Verwaltung stehen für eine Unterstützung eines WLAN-Netz-Betriebs bisher keine finanziellen Mittel zur Verfügung.