Der
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt:
1. die
Gründung der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG und der Mainzer
Bürgerhäuser Verwaltungs-GmbH und den Abschluss der Gesellschaftsverträge der
vorgenannten Gesellschaften vorbehaltlich der Prüfung durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier (ADD),
2. die
Einzahlung von 50.000 EUR durch die Stadt Mainz in das Festkapital der Mainzer
Bürgerhäuser GmbH & Co. KG; die Mittel werden im Teilhaushalt Allg.
Finanzwirtschaft außerplanmäßig bereitgestellt,
3. die
Einzahlung von 25.000 EUR durch die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG in
das gezeichnete Kapital der Mainzer Bürgerhäuser Verwaltungs-GmbH,
4. die
außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
5.700.000 EUR für Auftragsvergaben mit Fälligkeiten in den Folgejahren. Die
Bereitstellung erfolgt durch Übertragung einer nicht verbrauchten
Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2015 und überschreitet den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
2016 nicht,
5. die
Bestellung von Herrn Günter Beck zum Geschäftsführer der Mainzer Bürgerhäuser Verwaltungs-GmbH.