Vor
einiger Zeit hatte sich ein Bürger mit einem Schreiben zum Thema “Webauftritt
Stadt Mainz – Datenschutz/Tracking von Bürger- und Ratsaktivitäten“ an die
Verwaltung gewandt und darin datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. So wurde
etwa kritisiert, dass die Aktivitäten des Bürgers auf der Webseite “mainz.de“
mit Hilfe eines sogenannten “Trackers“ verfolgt wurden. Als zentrale Bedenken
wurden genannt: fehlende Opt-out-Möglichkeit, die Möglichkeit zur Erstellung
von Nutzerprofilen und das Tracking von Ratsmitgliedern. Zur Optimierung wurde
angeregt: a) eine Opt-out-Möglichkeit für die Nutzerverfolgung einzurichten, b)
die Möglichkeit zur Anlage von Nutzerprofilen auszuschalten und c) den
Ratsbereich grundsätzlich vom Tracking auszunehmen.