Betreff
Zwangsvollstreckung der Rundfunkgebühren durch die Stadt (Mainzer Bürgerfraktion)
Vorlage
0462/2016
Art
Anfrage (Stadtrat)

In NRW sind die Kommunen verantwortlich für die Zwangsvollstreckung der Rundfunkgebühren, und zwar im Auftrag des WDR. Die Verwaltung möge daher zu folgenden Fragen Auskunft erteilen: