Betreff
Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2015 nach 2016
Vorlage
0349/2016
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Ansätze aus dem Haushaltsjahr 2015 für übertragbar zu erklären.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Stadtrat nehmen von den kraft Gesetz übertragbaren Ansätzen aus dem Haushaltsjahr 2015 (Anlage 2) Kenntnis.