Betreff
Wiederaufnahme der Volkshochschule Mainz in die vergünstigten Angebote des bestehenden Sozialausweises.
Vorlage
0277/2016
Aktenzeichen
102507/146-04
Art
Antrag (Ortsbeiräte)

Begründung:

 

Die Angebote der Volkshochschule Mainz konnten in der Vergangenheit für die Inhaberinnen und Inhaber des Sozialausweises vergünstigt in Anspruch genommen werden. Es ist anerkannter Konsens, dass lebenslanges Lernen erwünscht ist.

Für finanziell schlechter gestellte Menschen ist es jedoch ungleich schwerer, die Kursgebühren für Angebote der Erwachsenenbildung zu bezahlen. Menschen mit Behinderungen gehören überdurchschnittlich oft zu der Gruppe der Menschen mit geringem Einkommen. Dem sollte die Stadt gerecht werden, indem sie den Zugang zur Erwachsenenbildung für Menschen aus sozial schwachen Kreisen durch eine entsprechende Förderung erleichtert.

Zugang zu Weiterbildung ist nicht zuletzt eine Investition in die Zukunft. Exemplarisch sei z.B. die Volkshochschule Karlsruhe genannt, die erst unlängst in den Karlsruher Pass aufgenommen wurde und nun eine 80-prozentige Ermäßigung für Passinhaberinnen und Inhaber gewähren kann. Laut vhs-Direktor Erol Alexander Weiß ist bei den Kursbuchungen der Nutzerinnen und Nutzern des Karlsruher Pass zu erkennen, dass diese den Karlsruher Pass zu erkennen, dass diese zu vier Fünftel Kurse der beruflichen Weiterbildung sowie Sprachen belegen.

Die Streichung der Volkshochschule Mainz aus dem Sozialausweis ist nicht sinnvoll, wenn Bildungsgerechtigkeit hergestellt werden soll. Die Kursgebühren für Inhaber des Sozialausweises müssen daher deutlich reduziert angeboten werden können.  Die vhs Mainz kann dies aus eigenen Mitteln nicht stemmen und ist deshalb auf eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesen. Aus Studien wissen wir, dass Menschen mit Beeinträchtigungen weniger häufig an Weiterbildungsangeboten teilnehmen. Diese Tendenz wird stärker, je höher der Grad der Behinderung ist und in besonders hohem Maße gilt dieses Missverhältnis für berufliche Weiterbildung (Quelle: Teilhabebericht d. Bundesregierung S. 122). Die Erwerbsquote von Männern mit Beeinträchtigungen liegt bei 58 % im  Gegensatz zu Männern ohne Beeinträchtigungen, von denen  83 % erwerbstätig sind. Die Erwerbsquote von Frauen mit Beeinträchtigungen liegt bei 58 Prozent, bei Frauen ohne Beeinträchtigungen jedoch bei 75 Prozent (Teilhabebericht S. 130).

In zahlreichen qualitativ empirischen Interviews, die für das vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Inklusionsprojekt der vhs Mainz geführt wurden, wurde die Preisgestaltung von Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen als eine der zentralen Hürden zum gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Beeinträchtigungen zu Weiterbildungsangeboten genannt.

Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit ist die Wiederaufnahme in den Sozialausweis für eine allgemeine Gebührenermäßigung einer gesonderten Ermäßigung nur für Menschen mit Schwerbehindertenausweis vorzuziehen.

 

gez.

E. Kubica, R. Ramb

Koordinatorinnen AK „ Soziale Leistungen, Bildung und Beruf“