Begründung:
Die
Angebote der Volkshochschule Mainz konnten in der Vergangenheit für die
Inhaberinnen und Inhaber des Sozialausweises vergünstigt in Anspruch genommen
werden. Es ist anerkannter Konsens, dass lebenslanges Lernen erwünscht ist.
Für
finanziell schlechter gestellte Menschen ist es jedoch ungleich schwerer, die
Kursgebühren für Angebote der Erwachsenenbildung zu bezahlen. Menschen mit
Behinderungen gehören überdurchschnittlich oft zu der Gruppe der Menschen mit
geringem Einkommen. Dem sollte die Stadt gerecht werden, indem sie den Zugang
zur Erwachsenenbildung für Menschen aus sozial schwachen Kreisen durch eine
entsprechende Förderung erleichtert.
Zugang
zu Weiterbildung ist nicht zuletzt eine Investition in die Zukunft.
Exemplarisch sei z.B. die Volkshochschule Karlsruhe genannt, die erst unlängst
in den Karlsruher Pass aufgenommen wurde und nun eine 80-prozentige Ermäßigung
für Passinhaberinnen und Inhaber gewähren kann. Laut vhs-Direktor Erol
Alexander Weiß ist bei den Kursbuchungen der Nutzerinnen und Nutzern des
Karlsruher Pass zu erkennen, dass diese den Karlsruher Pass zu erkennen, dass
diese zu vier Fünftel Kurse der beruflichen Weiterbildung sowie Sprachen
belegen.
Die
Streichung der Volkshochschule Mainz aus dem Sozialausweis ist nicht sinnvoll,
wenn Bildungsgerechtigkeit hergestellt werden soll. Die Kursgebühren für
Inhaber des Sozialausweises müssen daher deutlich reduziert angeboten werden
können. Die vhs Mainz kann dies aus
eigenen Mitteln nicht stemmen und ist deshalb auf eine finanzielle Unterstützung
durch die Stadt angewiesen. Aus Studien wissen wir, dass Menschen mit
Beeinträchtigungen weniger häufig an Weiterbildungsangeboten teilnehmen. Diese
Tendenz wird stärker, je höher der Grad der Behinderung ist und in besonders
hohem Maße gilt dieses Missverhältnis für berufliche Weiterbildung (Quelle:
Teilhabebericht d. Bundesregierung S. 122). Die Erwerbsquote von Männern mit
Beeinträchtigungen liegt bei 58 % im
Gegensatz zu Männern ohne Beeinträchtigungen, von denen 83 % erwerbstätig sind. Die Erwerbsquote von
Frauen mit Beeinträchtigungen liegt bei 58 Prozent, bei Frauen ohne
Beeinträchtigungen jedoch bei 75 Prozent (Teilhabebericht S. 130).
In
zahlreichen qualitativ empirischen Interviews, die für das vom Land
Rheinland-Pfalz geförderte Inklusionsprojekt der vhs Mainz geführt wurden,
wurde die Preisgestaltung von Menschen mit unterschiedlichsten
Beeinträchtigungen als eine der zentralen Hürden zum gleichberechtigten Zugang
von Menschen mit Beeinträchtigungen zu Weiterbildungsangeboten genannt.
Aus
Gründen der sozialen Gerechtigkeit ist die Wiederaufnahme in den Sozialausweis
für eine allgemeine Gebührenermäßigung einer gesonderten Ermäßigung nur für
Menschen mit Schwerbehindertenausweis vorzuziehen.
gez.
E. Kubica, R. Ramb
Koordinatorinnen AK „ Soziale Leistungen,
Bildung und Beruf“