Betreff
Datenverkauf Stadt Mainz
Vorlage
0213/2016
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der deutsche Staat verpflichtet seine Bürger per Gesetz, Meldeämtern jeden neuen Wohnort mitzuteilen. Die Ämter dürfen diese Adressen und Namen ganz ohne Zustimmung der betroffenen Bürger grundsätzlich an Unternehmen verkaufen, so steht es im deutschen Melderechtsrahmengesetz. Informationen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift dürfen die Melderegister an Firmen und Privatpersonen herausgeben.                   Das tun deutsche Städte und Gemeinden im enormen Umfang. Sie geben Unternehmen, Privatpersonen und Stellen wie der GEZ Auskunft über ihre Einwohner. Einige Städte erfassen nicht einmal, wie viele Informationen sie an wen weitergeben.

Die vom Spiegel im Jahr 2012 28 untersuchten Städte haben im Jahr 2011 mehr als 4,5 Millionen Datensätze ihrer Einwohner weitergegeben. Rechnet man die Quote der erteilten Auskünfte je Einwohner in den untersuchten Städten auf ganz Deutschland hoch, ergibt das bundesweit 21,1 Millionen aus den Melderegistern erteilte Auskünfte, allein im Jahr 2011.Die 28 untersuchten Städte nahmen 2011 gut 12,1 Millionen Euro mit der Herausgabe von Meldedaten an Firmen und Privatpersonen ein (2009 waren es in 25 Städten 12 Millionen, 2010 in 26 Städten 11,4 Millionen Euro.