Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1927/2015 der CDU, hier: Stacheldrahtkrone des Zaunes der Straße "Am Taubertsberg"
Vorlage
0176/2016
Aktenzeichen
23 Go 00 1/89
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Seitens der Liegenschaftsverwaltung gibt es in diesem Fall keine rechtliche Handhabe, da der Zaun nicht auf städtischem Grundstück steht. Daher wurde u.a. das Bauamt darüber in Kenntnis gesetzt. Von dort wurde die Prüfung des Vorganges zugesichert mit dem Ziel einer Beseitigung der Stacheldrahtkrone und damit zur Abwendung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.