Betreff
Verfüllung und Rekultivierung des ehemaligen Steinbruchs Laubenheim hier: Antrag auf Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Vorlage
1771/2015/1
Aktenzeichen
70 29 31 / 1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Referenzvorlage

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Stadtrat beschließt den Antrag auf Planfeststellung für eine im Steinbruch Laubenheim geplante Deponie der Deponieklassen DK I und DK II  bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd einzureichen und das Vorhaben vorbehaltlich der Genehmigung durch die Behörde umzusetzen.

Dabei beinhalten die Planungen einen Abstand von 360 Metern für DK II Abfälle zur Wohnbebauung. Mineralische Abfälle werden ausschließlich aus der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen angenommen. Die Verfüllung wird nach 15 Jahren abgeschlossen sein. Auf eine Genehmigung zur Ablagerung von Asbest und Schlacke aus der Hausmüllverbrennung wird verzichtet.