Betreff
Verfüllung und Rekultivierung des ehemaligen Steinbruchs Laubenheim hier: Antrag auf Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Vorlage
1771/2015/1
Aktenzeichen
70 29 31 / 1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Referenzvorlage
Der
Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Stadtrat beschließt den Antrag auf
Planfeststellung für eine im Steinbruch Laubenheim geplante Deponie der
Deponieklassen DK I und DK II bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd einzureichen und das Vorhaben
vorbehaltlich der Genehmigung durch die Behörde umzusetzen.
Dabei
beinhalten die Planungen einen Abstand von 360 Metern für DK II Abfälle zur Wohnbebauung.
Mineralische Abfälle werden ausschließlich aus der Landeshauptstadt Mainz und
dem Landkreis Mainz-Bingen angenommen. Die Verfüllung wird nach 15 Jahren abgeschlossen
sein. Auf eine Genehmigung zur Ablagerung von Asbest und Schlacke aus der
Hausmüllverbrennung wird verzichtet.