Begründung:
In „Mut. Klarheit. Kurs halten -
Koalitionsvereinbarung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 2014-2019“ heißt
es auf Seite 5:
„Für uns hat deshalb die Baulandmobilisierung große
Bedeutung. Denn genügend verfügbares Bauland zu vertretbaren Preisen ist eine
zentrale Voraussetzung für die Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes
durch mehr Neubau.“
und weiter auf S. 6:
„Initiativen für genossenschaftliches Bauen und zur
Gestaltung von Wohnprojekten werden von uns unterstützt, indem wir im
Einzelfall geeignete Flächen bereitstellen und Interessierte beraten.“
Baugruppen und Baugemeinschaften gehören seit
einigen Jahren zu den maßgeblichen Akteuren im innerstädtischen Wohnungsbau.
Das Gelingen gemeinschaftlicher Wohnprojekte hängt ganz wesentlich von der
Verfügbarkeit eines geeigneten und erschwinglichen Grundstücks ab. Dem
wachsenden Interesse dieser privaten Nachfrager stehen bislang nur das
eingeschränkte und zumeist teure Angebot der privaten Wohnungswirtschaft
gegenüber. In Mainz werden immer wieder große zusammenhängende
Grundstücksflächen wie z. B. auch das Heiligkreuzareal von privaten Investoren
aufgekauft und somit der Bodenspekulation ausgesetzt. Auch bei der
Zollhafenbebauung verhindert der Bodenpreis die Schaffung preiswerten
Wohnraums.
In Zukunft werden zur Wohnbebauung geeignete
Flächen wie z. B. das Gelände der GFZ-Kaserne freigegeben. Gerade im Fall einer
Veräußerung der öffentlichen Hand sollte sich die Kommune bemühen, durch
Ausübung ihres Vorkaufsrechts, Grund und Boden dem Markt und somit der
Spekulation zu entziehen. Zusätzlich zum städtebaulichen Vertrag „Partnerschaftliche
Baulandbereitstellung“ wäre dies für die Stadt ein weiteres
Steuerungsinstrument zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Als Beispiele seien angeführt:
Freiburg, Rieselfeld, eines der Ziele der
städtebaulichen Exkursion 2014):
Dort wurden rund 100 Bauherrengemeinschaften
realisiert. Sämtliche Grundstücke in Rieselfeld waren ursprünglich Eigentum der
Stadt Freiburg. Mit dem Verkauf deckte die Stadt ihre Vorkosten in Höhe von 155
Mio. € für Planung, Erschließung, öffentliche Einrichtungen und Finanzierung
des Projektes. Die Finanzierung lief außerhalb des städtischen Haushaltes über
ein Treuhand-Konto, das von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Stuttgart (KE) betreut wurde. Das Projekt wurde von der ämter- und
dezernatsübergreifenden Projektgruppe Rieselfeld gesteuert und koordiniert.
Dabei arbeitete sie mit der KE zusammen.
http://www.freiburg.de/pb/,Lde/208616.html
Hamburg:
Baugemeinschaften können die Grundstücke von der
Stadt erwerben. Grundstücke im Besitz der Stadt Hamburg werden vom
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen verwaltet. In Abstimmung
mit dem Landesbetrieb werden geeignete städtische Flächen für die
Baugemeinschaften reserviert und diesen angeboten. http://www.hamburg.de/start-grundstuecke/
München:
Die Stadt macht ihr Vorkaufsrecht auch bei Wohnungen
geltend und schützte so im Jahr 2013 insgesamt 348 Wohnungen mit 20.828 m²
Wohnfläche vor dem Aufteilen in Eigentum und vor Luxussanierungen, und im Jahr
2014 weitere 750 Wohnungen.
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/pressedienst/2015/20150424_2.html
Um günstige Mieten zu sichern, verkauft die Stadt
ihre Grundstücke nicht an den
Meistbietenden, sondern zum Verkehrswert. Als Gegenleistung für das
günstigere Grundstück werden im Kaufvertrag Bedingungen festgelegt – etwa dass
Mietwohnungen gebaut werden müssen, die 60 Jahre lang nicht in
Eigentumswohnungen umgewandelt werden dürfen und die Mieten an den Mietspiegel
gebunden sind. Auch Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen.
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Die-Stadt-informiert/archiv2013_2014/feb_wohnen.html
Weitere Begründung erfolgt mündlich.