Begründung:
Zu 3:
Die
derzeitige Fassung beschränkt sich auf die Prüfung von etwaigen LEAPs in den
Bereichen, in denen zugleich Förderprojekte umgesetzt werden sollen. Das soll
wohl Bezug nehmen auf die Bereiche, die durch die Prioritätenliste zum IEK beschrieben
sind. Damit würden solche Bereiche, in denen bereits private Initiativen
entstanden sind, wie z.B. die Gaustraße,
der Kirschgarten usw., entfallen.
Zu 5:
Dem
Aufgabenträger im Sinne des § 3 des LEAP kommt eine herausragende Bedeutung bereits bei der Vorbereitung eines
LEAP zu, ob überhaupt das notwendige Quorum erreicht werden kann.
Zu 6:
Die
Zuordnung zum Bau- und Sanierungsausschuss erscheint sinnvoll, da dort auch die
Umsetzung des IEK verortet ist.
Weitere
Begründung erfolgt mündlich