Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit, Bildung einer gemeinsamen Zentralen Bußgeldstelle hier: Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Vorlage
1607/2015
Aktenzeichen
10 13 01-2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Abschluss zweier Zweckvereinbarungen zwischen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und der Stadtverwaltung Mainz im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Kenntnis. In den Zweckvereinbarungen wollen die Beteiligten regeln, dass und nach welchen Maßgaben

a)      eine Zentrale Bußgeldstelle für den Verkehrsbereich bei der Stadtverwaltung Mainz

und                                                                                                                                

b)     eine Zentrale Bußgeldstelle für alle sonstigen Bußgeldangelegenheiten bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingerichtet wird.

 

Zusätzlich wird die Höhe der Kostenerstattung in einer Zusatzvereinbarung zur Zweckvereinbarung Punkt a) betreffend geregelt.

 

Der Stadtrat beschließt den Abschluss beider Zweckvereinbarungen und ermächtigt die Verwaltung zur eigeständigen Anpassung der Zusatzvereinbarung im Einvernehmen der Beteiligten.

 

Die für die Erstattung der entstehenden Kosten an den Landkreis Mainz-Bingen notwendigen Haushaltsmittel sind vom Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport den jeweiligen Ämtern bereitzustellen, sofern sich diese nicht durch die Erstattung aus der Zweckvereinbarung im aktuellen Haushaltsjahr refinanzieren.