Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den
Abschluss zweier Zweckvereinbarungen zwischen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
und der Stadtverwaltung Mainz im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zur
Kenntnis. In den Zweckvereinbarungen wollen die Beteiligten regeln, dass und
nach welchen Maßgaben
a) eine
Zentrale Bußgeldstelle für den Verkehrsbereich bei der Stadtverwaltung Mainz
und
b) eine
Zentrale Bußgeldstelle für alle sonstigen Bußgeldangelegenheiten bei der
Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingerichtet wird.
Zusätzlich wird die Höhe der
Kostenerstattung in einer Zusatzvereinbarung zur Zweckvereinbarung Punkt a)
betreffend geregelt.
Der Stadtrat beschließt den Abschluss beider
Zweckvereinbarungen und ermächtigt die Verwaltung zur eigeständigen Anpassung
der Zusatzvereinbarung im Einvernehmen der Beteiligten.
Die für
die Erstattung der entstehenden Kosten an den Landkreis Mainz-Bingen
notwendigen Haushaltsmittel sind vom Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport
den jeweiligen Ämtern bereitzustellen, sofern sich diese nicht durch die
Erstattung aus der Zweckvereinbarung im aktuellen Haushaltsjahr refinanzieren.