Begründung:
Der Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage stößt vor
allem am geplanten Standort in Mombach auf deutlichen Protest in der
Bevölkerung. Anwohner und Bürgerinitiative haben nachvollziehbare Gründe
vorgetragen, aus denen sie die Anlage in der bisherigen Größenordnung ablehnen.
Dies darf – auch trotz eines anders lautenden Grundsatzbeschlusses des
Stadtrats aus dem Jahr 2010 – nicht ungehört bleiben. Politik darf nicht stur
durchsetzen, sondern muss Entscheidungen vor allen Dingen auch gut begründen
und vermitteln. Dies ist hier bislang nicht gelungen.
Die Entsorgung des in Mainz anfallenden Klärschlamms
muss sichergestellt werden unter Berücksichtigung stabiler Gebühren und der
städtischen Schuldenlage – aber auch mit der Akzeptanz in der Bevölkerung.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.