Begründung:
Der Mainzer Stadtrat hat 2002 einen
Grundsatz zum Gendermainstreaming gefasst. Als Folge dieses Beschlusses wurde
das Konzept Gender MAINZStreaming entwickelt. Die tatsächliche Gleichstellung
der Geschlechter kann aber noch nicht festgestellt werden, weshalb eine
Fortschreibung und Weiterentwicklung des Gleichstellungsaktionsplans nötig ist.
Politik und Verwaltung sind gefordert ihren Teil für eine Gleichstellung der
Geschlechter zu leisten: Dafür zu sorgen, dass Geschlechterstereotype
überwunden werden und eine echte Chancengleichheit herrscht.
Im Rahmen des Konzepts Gender
MAINZStreaming wurde die Abfrage der geschlechtsspezifischen Folgen eines
Beschlusses verbindlich zum Teil jeder Beschlussvorlage durch die Verwaltung.
Hintergrund ist, sich darüber bewusst zu werden, welche Folgen ein Beschluss
für welche Teile der Bevölkerung hat. Geschlechtsspezifische Folgen eines
Beschlusses sollen künftig größere Aufmerksamkeit erfahren, um Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Stadtverwaltung wie auch Stadtratsmitglieder verstärkt für
geschlechtsspezifische Folgen und Aspekte zu sensibilisieren.
Zum einen sollen Beschlüsse wie
beispielsweise der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, die sich
gleichstellungfördernd auswirken besonders hervorgehoben werden, zum anderen
soll eine Darstellung der geschlechtsspezifischen Folgen und Aspekte
beispielhaft in den Bereichen der Stadt- und Verkehrsplanung als
Reflexionspunkt dienen, um ein stärkeres Bewusstsein im Sinne des Gendermainstreaming
bei den fachlichen Entscheidungen zu erzielen.
Zu einer erfolgreichen
Gleichstellungspolitik gehört, dass die Sichtweise von Frauen und Männern
selbstverständlich in das Verwaltungshandeln integriert wird, um
Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen.
Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit sind keine
Freiwilligkeit, sondern wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft und sollten
daher auch mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt werden.