Der
Haupt- und Personalausschuss nimmt den Abschluss zweier Zweckvereinbarungen
zwischen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und der Stadtverwaltung Mainz im
Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Kenntnis. In den
Zweckvereinbarungen wollen die Beteiligten regeln, dass und nach welchen
Maßgaben
a) eine
Zentrale Bußgeldstelle für den Verkehrsbereich bei der Stadtverwaltung Mainz
und
b) eine
Zentrale Bußgeldstelle für alle sonstigen Bußgeldangelegenheiten bei der
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
eingerichtet
wird.
Der
Stadtrat beschließt den Abschluss beider Zweckvereinbarungen.
Die für
die Erstattung der entstehenden Kosten an den Landkreis Mainz-Bingen
notwendigen Haushaltsmittel sind vom Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport
den jeweiligen Ämtern bereitzustellen, sofern sich diese nicht durch die
Erstattung aus der Zweckvereinbarung im aktuellen Haushaltsjahr refinanzieren.