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Der Stadtvorstand / der Bau- und
Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt:
zu
a) - die
Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB,
- die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 47 mit Begründung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m
§
32 GemO,
- die zusammenfassende Erklärung
gemäß § 6 Abs. 5 BauGB.
zu b) - die Zurückweisung bzw.
Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB,
- unter
Abwägung der privaten und öffentlichen Belange und in Kenntnis des Durchführungsvertrages
den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung
sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9
Abs. 4 BauGB,
- die zusammenfassende Erklärung
gemäß § 10 Abs. 4 BauGB.