Betreff
FNP-Änderung Nr. 47 und vorhabenbezogener Bebauungsplan "He 129" (Satzungsbeschluss) a) Änderung Nr. 47 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gutsschänke Die Karthauserie -VEP (He 129)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss der FNP-Änderung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 32 GemO - Vorlage der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB b) Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Gutsschänke Die Karthauserie -VEP (He 129)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB - Vorlage der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
0735/2015
Aktenzeichen
61 26-He 129 61/61 20 02 Ä 47
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

 

- Beschlussvorschlag s. Seite 2 –

 

 

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

 

 

zu a)    - die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

- die Flächennutzungsplanänderung Nr. 47 mit Begründung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m

§ 32 GemO,

-   die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB.

 

 

zu b)   - die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

- unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange und in Kenntnis des Durchführungsvertrages den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB,

-   die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB.