Betreff
Bauleitplanverfahren "He 128" (Satzungsbeschluss) Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Hechtsheim-Ost (He 128)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB - Vorlage der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
0686/2015
Aktenzeichen
61 26 He 128
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen / der Stadtrat beschließt zum o. g. Bebauungsplanverfahren

 

1.         die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

2.         unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB,

3.         die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB.