Am 1.10.2014 hat der
Stadtrat eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen und als einen 4.
von insgesamt acht Arbeitsschritten die Verwaltung mit der Beteiligung der
Öffentlichkeit beauftragt. Der ursprüngliche Lärmaktionsplan wurde bereits 2009
beschlossen.
Die Menschen in Mainz
müssen mit diversen Lärmquellen kämpfen. Hierzu zählt nicht nur der Fluglärm,
sondern auch Straßenverkehrslärm
und der Eisenbahnlärm vor allem im Neustadtbereich und in Weisenau. Hinzu tritt
häufig „hausgemachter“ Lärm z.B. durch Großveranstaltungen, die von der
Verwaltung auf dem Hechtsheimer Messegelände genehmigt werden.
Die Aufstellung des
Lärmaktionsplanes erfolgt in folgenden Schritten:
a) Sichtung und
Auswertung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2012/2013
b) Beteiligung der
betroffenen Ämter
c) Erarbeitung des
Lärmaktionsplanes, Entwurf in Abstimmung mit den Ämtern
d) Beschluss zur
Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Stadtrat
e)
Öffentlichkeitsbeteiligung durch Offenlegung der Fortschreibung des
Lärmaktionsplanes, Entwurf
f) Wertung der
Eingaben und Erstellung des Lärmaktionsplanes Stadt Mainz
g) Beschluss des
Lärmaktionsplanes durch den Stadtrat
h) Veröffentlichung
des Lärmaktionsplanes
Die Arbeitsschritte
a) – d) wurden abgeschlossen.