Betreff
Lärmaktionsplan umsetzen (ÖDP)
Vorlage
0613/2015
Art
Anfrage (Stadtrat)

Am 1.10.2014 hat der Stadtrat eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen und als einen 4. von insgesamt acht Arbeitsschritten die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit beauftragt. Der ursprüngliche Lärmaktionsplan wurde bereits 2009 beschlossen.

 

Die Menschen in Mainz müssen mit diversen Lärmquellen kämpfen. Hierzu zählt nicht nur der Fluglärm, sondern auch Straßenverkehrslärm und der Eisenbahnlärm vor allem im Neustadtbereich und in Weisenau. Hinzu tritt häufig „hausgemachter“ Lärm z.B. durch Großveranstaltungen, die von der Verwaltung auf dem Hechtsheimer Messegelände genehmigt werden.

 

Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes erfolgt in folgenden Schritten:

a) Sichtung und Auswertung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2012/2013

b) Beteiligung der betroffenen Ämter

c) Erarbeitung des Lärmaktionsplanes, Entwurf in Abstimmung mit den Ämtern

d) Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Stadtrat

e) Öffentlichkeitsbeteiligung durch Offenlegung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, Entwurf

f) Wertung der Eingaben und Erstellung des Lärmaktionsplanes Stadt Mainz

g) Beschluss des Lärmaktionsplanes durch den Stadtrat

h) Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes

Die Arbeitsschritte a) – d) wurden abgeschlossen.