Begründung:
Diskussionen um die Mainzer Straßenreinigungssatzung
sorgen seit geraumer Zeit immer wieder für Streit in manchen Mainzer
Stadtteilen.
Die von einem
Finther Präzedenzfall ausgelöste Umverteilung der Kehrkosten von Vielen auf
Wenige wird seit Jahren nicht nur von Bürgern, sondern auch von der Verwaltung
und von Mandatsträgern als unbefriedigend gesehen.
Um die Situation
zu lösen, hat sich die Stadt mit Zustimmung des Stadtrats an den
Landesgesetzgeber gewandt mit dem Ziel, über eine Änderung des
Landesstraßengesetzes zu Rahmenbedingungen zu kommen, die eine Korrektur der Straßenreinigungssatzung
erleichtern.
Leider hat das Land sich trotz Einsicht in
die Problematik zurückgezogen, weil kein Bedarf gesehen wird, eine
ausschließlich auf Mainz zugeschnittene Gesetzesnovellierung vorzunehmen.
Folglich sind jetzt Stadtrat und Stadt in
der Pflicht, den zunächst an das Land delegierten Korrekturbedarf
eigenverantwortlich durch Anpassung der Straßenreinigungssatzung vorzunehmen.
Diese Anpassung ist nötig, um sowohl den
betroffenen Bürgern als auch allen anderen Parteien größtmögliche Transparenz
in allen Fragen der Straßenreinigung zu bieten, somit Unverständnis und
Streitpunkte aus der Welt zu schaffen und für mehr Übersicht und Gerechtigkeit
zu sorgen.
Anhand des definierten Kriterienkataloges
ist es dem Einzelnen in Zukunft möglich selbst anhand von klar definierten
Kriterien nachzuvollziehen, ob und warum gekehrt wird.