Der Haupt- und Personalausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt:

 

1.    die Aufhebung der „Marktsatzung der Stadt Mainz“ vom 01.10.1992 in der Fassung vom 03.12.2014

 

2.    die „Satzung über Märkte und Volksfeste“ samt

       - der „Marktordnung“,

       - der „Zulassungsrichtlinie für den Weihnachtsmarkt“,

       - der „Gestaltungsrichtlinie für den Weihnachtsmarkt“ sowie

       - des „Bewerberaufruf für den Weihnachtsmarkt 2015 / 2016“

       - des Entgeltverzeichnisses

 

3.    die „Satzung für den Krempelmarkt der Stadt Mainz“ samt

       - des Entgeltverzeichnisses