Betreff
Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss von Verträgen für die Gesamthandseigentümergemeinschaft nach § 6 Abs. 2 des Landesgeseztes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom 19.08.2014, GVBI. S 191
Vorlage
0418/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtrat ermächtigt die
Verwaltung, mit dem Altlastenzweckverband einen Vertrag zur Verwaltung des
Gesamthandseigentums an den in § 6 Abs. 2 AGTierNebG genannten
Grundstücken zu schließen