Wir beziehen uns auf die Antwort zur Anfrage Nr. 0246/2014
der ÖDP-Ortsbeiratsfraktion Mainz Oberstadt betreffend Flüchtlingsunterkünfte –
Container – Kosten.
Die Verwaltung hatte auf folgende Fragen für die
Oberstadt wie folgt geantwortet:
1. Welche Grundstücke eigenen sich für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft
in fester
Bauweise?
Grundsätzlich eignen sich alle Grundstücke einer
entsprechenden Größe für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft, sofern dort
eine Anlage für soziale Zwecke baurechtlich genehmigt werden kann.
2. Welche dieser Grundstücke sind städtisches Eigentum? Welche Kosten
entstünden schätzungsweise für den Erwerb derjenigen Grundstücke, die nicht im
Eigentum der Stadt stehen?
Derzeit befindet sich im städtischen Eigentum kein
geeignetes Grundstück. Zu den Kosten für den Erwerb eines im Privatbesitz
befindlichen Grundstücks kann keine Aussage getroffen wer-den.
3. Wie hoch sind schätzungsweise die Kosten für den Bau von Gebäuden (in
fester Bauweise) zur Unterbringung von 240 Menschen?
Die Kosten für den Bau von Gebäuden in fester Bauweise
betragen inkl. aller erforderlichen Anschlusskosten ohne Grundstückskosten rund
1.700,00 € bis 1.900,00 € pro Quadratmeter. Die Gemeinschaftsunterkunft in der
Elly-Beinhorn-Straße hat rund 2.540 m² Wohn- und Nutz-fläche.
4. In welcher Relation stehen die Kosten für eine Containerunterbringung im
Zeitraum von fünf Jahren zu den Kosten für einen Neubau (in fester Bauweise auf
einem der unter Frage 1 genannten Grundstücke) für eine Flüchtlingsunterkunft?
Die Kosten für den Bau der Containeranlage in der
Elly-Beinhorn-Straße betragen voraussichtlich rund 1.650,00 € pro Quadratmeter.
Die Kosten für einen Zeitraum von 5 Jahren stehen im
gleichen Verhältnis.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass neben der reinen
Baukostenbetrachtung auch andere Faktoren eine wesentliche Rolle spielen, z.B.
schnelle Grundstücksverfügbarkeit, die Erstellungsgeschwindigkeit der Gebäude
(wesentliche Zeitersparnis bei Containeranlagen) und einfache Rückbaubarkeit
mit Restwertdarstellung bei Bauten auf Grundstücken die nur zeitlich begrenzt
genutzt werden können.