Betreff
Flüchtlingsunterkünfte – Container – Kosten (ÖDP)
Vorlage
0346/2015
Art
Anfrage (Stadtrat)

Wir beziehen uns auf die Antwort zur Anfrage Nr. 0246/2014 der ÖDP-Ortsbeiratsfraktion Mainz Oberstadt betreffend Flüchtlingsunterkünfte – Container – Kosten.

 

Die Verwaltung hatte auf folgende Fragen für die Oberstadt wie folgt geantwortet:

 

1. Welche Grundstücke eigenen sich für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft in fester

Bauweise?

Grundsätzlich eignen sich alle Grundstücke einer entsprechenden Größe für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft, sofern dort eine Anlage für soziale Zwecke baurechtlich genehmigt werden kann.

2. Welche dieser Grundstücke sind städtisches Eigentum? Welche Kosten entstünden schätzungsweise für den Erwerb derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum der Stadt stehen?

Derzeit befindet sich im städtischen Eigentum kein geeignetes Grundstück. Zu den Kosten für den Erwerb eines im Privatbesitz befindlichen Grundstücks kann keine Aussage getroffen wer-den.

3. Wie hoch sind schätzungsweise die Kosten für den Bau von Gebäuden (in fester Bauweise) zur Unterbringung von 240 Menschen?

Die Kosten für den Bau von Gebäuden in fester Bauweise betragen inkl. aller erforderlichen Anschlusskosten ohne Grundstückskosten rund 1.700,00 € bis 1.900,00 € pro Quadratmeter. Die Gemeinschaftsunterkunft in der Elly-Beinhorn-Straße hat rund 2.540 m² Wohn- und Nutz-fläche.

4. In welcher Relation stehen die Kosten für eine Containerunterbringung im Zeitraum von fünf Jahren zu den Kosten für einen Neubau (in fester Bauweise auf einem der unter Frage 1 genannten Grundstücke) für eine Flüchtlingsunterkunft?

Die Kosten für den Bau der Containeranlage in der Elly-Beinhorn-Straße betragen voraussichtlich rund 1.650,00 € pro Quadratmeter.

Die Kosten für einen Zeitraum von 5 Jahren stehen im gleichen Verhältnis.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass neben der reinen Baukostenbetrachtung auch andere Faktoren eine wesentliche Rolle spielen, z.B. schnelle Grundstücksverfügbarkeit, die Erstellungsgeschwindigkeit der Gebäude (wesentliche Zeitersparnis bei Containeranlagen) und einfache Rückbaubarkeit mit Restwertdarstellung bei Bauten auf Grundstücken die nur zeitlich begrenzt genutzt werden können.