Betreff
Glasverbot – Allgemeinverfügung zum Rosenmontag 2016 (ÖDP)
Vorlage
0308/2015/1
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Der Rosenmontag ist traditionell der Tag, an dem von großen Teilen der Mainzer Bevölkerung auf den Straßen in Mainz der Höhepunkt der Fastnacht gefeiert wird. Durch die überregionale Bekanntheit und Beliebtheit der Mainzer Fastnacht kommen zudem auch tausende von Besuchern insbesondere in die Mainzer Innenstadt, um beim Straßenkarneval mitzufeiern.

Zum Feiern gehört dabei auch regelmäßig der Konsum von Getränken. Viele bringen die Getränke in Glasflaschen mit und konsumieren diese dann vor Ort im öffentlichen Raum (auf der Straße). Die leeren Flaschen werden dann häufig nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern einfach auf den Boden gestellt, geworfen, fallengelassen oder bewusst zerschlagen. Aufgrund der Vielzahl der Feiernden und der so auf den Straßen entsorgten Flaschen, ist der Boden schon nach kurzer Zeit mit Flaschen und gefährlichen Glasscherben übersät.

 

Die Glasflaschen und Glasscherben werden zu Stolperfallen, verursachen Verletzungen, können bei körperlichen Auseinandersetzungen als gefährliche Waffen eingesetzt werden und führen schließlich bei Dienst- und Einsatzfahrzeugen der Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und

Hilfsdienste und des Entsorgungsbetriebs der Stadt Mainz zu Reifenschäden. Dabei stellen die Reifenschäden an Fahrzeugen für den Rettungsdiensteinsatz nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern vor allem ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar, da im schlimmsten Fall akute, lebensrettende Einsätze nur mit erheblicher Zeitverzögerung durchgeführt werden können.

 

Da die Entsorgung der Scherben in gepflasterten Straßenbereichen, auf Plätzen und in

Grünflächen nicht maschinell vorgenommen werden kann, muss im Anschluss an eine solche Großveranstaltung die Reinigung manuell und damit sehr zeitaufwändig durchgeführt werden. Deshalb besteht auch noch Tage nach den Feierlichkeiten ein erhöhtes Gefährdungspotenzial (eingeschränkter Radverkehr, mögliche Schnittverletzungen für Mensch und Tier auf Grün- und Platzflächen etc.).

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.