Betreff
Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Mainz und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-satzung) (CDU)
Vorlage
0322/2015
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

 

Das generelle Verbot der Verwendung von Streusalz und anderen auftauenden Mitteln führt dazu, dass es insbesondere bei Glatteis und überfrierender Nässe zu einer massiven Zunahme von Unfällen kommt, bei denen häufig Fußgänger die Leidtragenden sind. Nach Aussage des Pressesprechers der Stadt Mainz in der AZ vom 30. Dezember 2014 kämen die Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebs nicht damit nach, das Glatteis aufzuhacken. Hierdurch wurde die Gesundheit der Menschen in Mainz massiv beeinträchtigt. So wird in dem gleichen Artikel von 30 Brüchen berichtet, die in der zentralen Notaufnahme gerichtet werden mussten.

 

Gefährlich sind bei diesen Wetterlagen insbesondere die Straßen und Plätze in der Mainzer Altstadt, insbesondere die, die mit Kopfsteinpflaster versehen sind. Diese sind schon bei einfacher Regenglätte unfallträchtig. Insofern sollte angedacht werden, dass Straßen- und Plätze mit diesem Bodenbelag generell von dem Streusalzverbot ausgenommen werden. Zudem sollte geprüft werden, ob im Rahmen einer Güterabwägung potentielle Umweltschäden bei einem maßvollen Einsatz von Streusalz bei Eisglätte nicht hinzunehmen sind.

 

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.