Begründung:
Das generelle Verbot der Verwendung von Streusalz
und anderen auftauenden Mitteln führt dazu, dass es insbesondere bei Glatteis
und überfrierender Nässe zu einer massiven Zunahme von Unfällen kommt, bei
denen häufig Fußgänger die Leidtragenden sind. Nach Aussage des Pressesprechers
der Stadt Mainz in der AZ vom 30. Dezember 2014 kämen die Mitarbeiter des
Entsorgungsbetriebs nicht damit nach, das Glatteis aufzuhacken. Hierdurch wurde
die Gesundheit der Menschen in Mainz massiv beeinträchtigt. So wird in dem gleichen
Artikel von 30 Brüchen berichtet, die in der zentralen Notaufnahme gerichtet
werden mussten.
Gefährlich sind bei diesen Wetterlagen insbesondere
die Straßen und Plätze in der Mainzer Altstadt, insbesondere die, die mit
Kopfsteinpflaster versehen sind. Diese sind schon bei einfacher Regenglätte
unfallträchtig. Insofern sollte angedacht werden, dass Straßen- und Plätze mit
diesem Bodenbelag generell von dem Streusalzverbot ausgenommen werden. Zudem
sollte geprüft werden, ob im Rahmen einer Güterabwägung potentielle
Umweltschäden bei einem maßvollen Einsatz von Streusalz bei Eisglätte nicht
hinzunehmen sind.
Weitere
Begründung erfolgt mündlich.