Betreff
Rechtlicher Rahmen für Aktivitäten von Salafisten in Mainz (FDP)
Vorlage
0255/2015
Art
Anfrage (Stadtrat)

In Mainz kann man öfters um die Römerpassage in der Fußgänger Zone Salafisten beim Verteilen von Koranausgaben beobachten, die zur Vereinigung „Lies!“ gehören. Das Verteilen von Koranausgaben an sich ist kein verfassungsschutzrelevanter Vorgang. Allerdings führen häufig Salafisten diese „Islam-Infostände“ mit dem Ziel durch, Kontakte zu potenziellen neuen Anhängern anzubahnen. Solche Kontakte können im weiteren Verlauf zur Indoktrinierung und weiteren Radikalisierung der Betroffenen führen. Dieser Meinung ist auch der Verfassungsschutz: „Andererseits sind fast alle in Deutschland bisher identifizierten terroristischen Netzwerkstrukturen und Einzelpersonen salafistisch geprägt bzw. haben sich im salafistischen Milieu entwickelt.“

Rekrutierungen im Rhein-Main-Gebiet und auch im Mainzer Raum haben nachweislich zu Ausreisen bzw. Ausreiseversuchen von jungen Männern geführt.

 

Hinzu kommt, dass diese Personen auch häufig Passanten bedrängen und somit belästigen. Auch Salafisten müssen für Ihre Aktivitäten die rechtlichen Vorgaben beachten.