Die Verwaltung
nimmt wie folgt Stellung:
Zu
1. Bereitstellung
von städtischen Gebäuden und Gebäuden von stadtnahen
Gesellschaften
in der Mainzer Neustadt als Standorte für WLAN-Router sowie Richtfunk-Antennen
auf den Dächern inkl. der dafür anfallenden Energiekosten.
Nach Prüfung der Standorte können
grundsätzlich WLAN-Router und Richtfunk-Antennen auf städtischen Bauwerken und
Bauwerken von stadtnahen Gesellschaften durch die Anbieter aufgestellt werden.
Die Verwaltung macht darauf aufmerksam,
dass die Stadt Mainz zurzeit keine finanziellen Mittel zur Beteiligung und Unterhaltung
eines WLAN-Netzes aufbringen kann. Die finanzielle und technische Umsetzung ist
von Telekommunikationsunternehmen und / oder Dritten abhängig.
Zu
2. Bereitstellung eines Teils der
Internetverbindungen von Stadt und stadtnahen Gesellschaften
Die Verwaltung prüft zum aktuellen
Zeitpunkt die technischen Möglichkeiten und die rechtliche Zulässigkeit mit den
Providern. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung den Ortsbeirat zu gegebener
Zeit unterrichten.