Betreff
E-Government in Mainz (FDP)
Vorlage
1754/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)

Am 26.02.214 hat die Europäische Kommission die elektronische Auftragsvergabe zum Standard bei der Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber gemacht. Gemäß Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe wird als Einführungstermin der 18. April 2016 für zentrale Beschaffungsstellen genannt, der 18.10.2018 für andere Vergabestellen. Ab diesen Terminen ist die E-Vergabe für öffentliche Auftraggeber bei Vergaben über dem EU-Schwellenwerten obligatorisch.

 

Nach Auffassung der  FDP-Fraktion können elektronische Kommunikationsmittel in erheblichem Maße die Transparenz von Vergabeverfahren steigern. Sie bieten die Chance, Abläufe in der Verwaltung neu zu ordnen und zu verbessern.  Außerdem werden Hemmschwellen für Bewerber, an einer Ausschreibung teilzunehmen, abgebaut. Dies gilt vor allem für mittelständische und junge Unternehmen.   

 

Die Chancen zukünftiger elektronischer Vergabeverfahren können jedoch nur genutzt werden, wenn Vergabestellen und Verwaltung sich professionell vorbereiten. Zu den notwendigen Schritten gehört eine grundsätzliche Analyse von Verwaltungsabläufen, die Auswahl geeigneter Software und die anschließende Integration dieser Software in das bestehende System und die Anpassung von Abläufen an das neue System.

 

Seit Oktober 2001 nutzt die Verwaltung in Mainz die Chance der E-Vergabe und nimmt damit deutschlandweit eine Vorreiterrolle ein.