Am 26.02.214 hat die Europäische
Kommission die elektronische Auftragsvergabe zum Standard bei der Vergabe von
Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber gemacht. Gemäß Richtlinie 2014/24/EU
über die öffentliche Auftragsvergabe wird als Einführungstermin der 18. April
2016 für zentrale Beschaffungsstellen genannt, der 18.10.2018 für andere
Vergabestellen. Ab diesen Terminen ist die E-Vergabe für öffentliche
Auftraggeber bei Vergaben über dem EU-Schwellenwerten obligatorisch.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion können elektronische
Kommunikationsmittel in erheblichem Maße die Transparenz von Vergabeverfahren
steigern. Sie bieten die Chance, Abläufe in der Verwaltung neu zu ordnen und zu
verbessern. Außerdem werden Hemmschwellen
für Bewerber, an einer Ausschreibung teilzunehmen, abgebaut. Dies gilt vor allem
für mittelständische und junge Unternehmen.
Die Chancen zukünftiger
elektronischer Vergabeverfahren können jedoch nur genutzt werden, wenn
Vergabestellen und Verwaltung sich professionell vorbereiten. Zu den
notwendigen Schritten gehört eine grundsätzliche Analyse von
Verwaltungsabläufen, die Auswahl geeigneter Software und die anschließende
Integration dieser Software in das bestehende System und die Anpassung von
Abläufen an das neue System.
Seit Oktober 2001 nutzt die
Verwaltung in Mainz die Chance der E-Vergabe und nimmt damit deutschlandweit
eine Vorreiterrolle ein.