Betreff
Inklusion [AfD/FW]
Vorlage
1733/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)

Mit Inkrafttreten einer Änderung des Schulgesetzes am 1.8.2014 soll die Inklusion an rheinland-pfälzischen Schulen weiter ausgebaut werden.

 

Die in diesem Zusammenhang durchgeführte Kostenprüfung nach dem Konnexitätsausführungsgesetz hat ergeben, dass den Kommunen ein Mehrbelastungsausgleich nicht zu zahlen ist, da wesentliche Mehrbelastungen der Kommunen im Rahmen der diesbezüglichen Änderungen des Schulgesetzes zurzeit nicht erwartet werden. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass valide Daten, um das Entstehen oder die Höhe eventueller Mehrkosten mit Sicherheit abschätzen zu können, nicht vorliegen.

 

Nach zähem Ringen erhalten die Kommunen – wie der Presse zu entnehmen war – nun dennoch ab 1.3.2015 eine Unterstützung von jährlich 10 Millionen Euro, die zu 70 % entsprechend der Schülerzahlen auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden sollen. Die restlichen 3 Millionen sollen den Kommunen zukommen, die Schwerpunktschulen in ihrer Trägerschaft haben. In der Vereinbarung sei festgeschrieben, dass die tatsächlichen Kosten für die schulische Inklusion Ende 2015 berechnet werden sollen.