Das Hofgut Laubenheimer Höhe hat seit 7.11.2014 erneut eine
Eisbahn im Hofgarten mit einer Gesamtfläche von 400 qm aufbauen lassen. Die
Eisbahn ist öffentlich zugänglich von Montag bis Freitag ab 14:00 Uhr sowie Samstag
und Sonntag ab 11:00 Uhr. Die Eisbahn wurde bereits in den vergangenen Jahren
jeweils über mehrere Monate hinweg im Herbst/Winter auch unabhängig von der
Weihnachtszeit betrieben.
In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gutshof
Laubenheimer Höhe (L 68)“ heißt es auf Seite 15, Punkt 10.1, Art der baulichen
Nutzung:
[…]für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „L 68“
[wird] ein Sondergebiet (SO) […] festgesetzt. Das Sondergebiet wird […] in die
Sondergebiete SO 1, SO 2 und SO 3 gestaffelt. Im Sondergebiet SO 1
„Gastronomie“ sind nur Schank- und Speisewirtschaften sowie die mit
gastronomischen Einrichtungen in einem engen räumlichen und betrieblichen
Zusammenhang stehenden Büro- und Verwaltungsräume zulässig. […] Durch die
konkrete nutzungsbezogene Festsetzung der einzelnen Sondergebiete kann im Falle
von Betriebsaufgaben die Ansiedlung anderer Nutzungen, die mit dem Außenbereich
und dem Erholungsraum „Laubenheimer Höhe“ unverträglich sind, verhindert
werden.