Begründung:
Zu
1. Kinderfreundliches Mainz: der Haushaltsansatz wurde im Rahmen der
Beschlussfassung Kommunaler Entschuldungsfonds reduziert. Die Mittel reichen
jedoch bei weitem nicht aus, um Spielplätze zu sanieren bzw. moderner
auszustatten. Der Haushaltsansatz soll daher von 160.000,- Euro auf 200.000,-
Euro angehoben werden.
Zu
2. Anwendung des Tariftreuegesetzes: Auf Antrag der Träger der Freien
Wohlfahrtspflege (AGW) hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am
28.08.2013 beschlossen, das Tariftreuegesetz bei der Zahlung von Zuschüssen an
freie Träger zu berücksichtigen und die anteiligen Personalkosten um die
Tariferhöhungen im Rahmen des TvöD anzupassen (Antrag 0688/2013 der AGW). Der
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.11.2013 beschlossen, dies bei den
Planungen zum nächsten Doppelhaushalt 2015/2016 zu behandeln.
Nach Sachvortrag des Herrn Beigeordneten
Merkator und des Finanzdezernenten Herrn Bürgermeister Beck hat der
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 21.01.2014 den vorstehenden Antrag
aufrecht erhalten, jedoch hinsichtlich der Haushaltsjahre wie folgt
modifiziert:
Im Haushaltsentwurf der Verwaltung für
2015/2016 sollen bei den bestehenden Zuschüssen und Leistungsvereinbarungen der
Prozentwert der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst aufgenommen werden.
Im weiteren Verfahren wurden die Träger
seitens der Verwaltung aufgefordert, bei den Zuschussanträgen den Anteil der
durch die Tarifanpassung erforderlichen Erhöhung betraglich auszuweisen. Soweit
die Beantragung erfolgt ist, wurde dies in den Zuschusslisten zur
Haushaltsberatung Teilhaushalt 51 kenntlich gemacht und dem
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2014 vorgelegt.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Erhöhung
der Ansätze für die Haushaltsjahre 2015/2016 um den Anteil der Tariftreue
beschlossen und beantragt im Stadtrat, diese Ansätze zu übernehmen.