Betreff
Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hier: Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Vorlage
1597/2014
Aktenzeichen
40 10 - 50
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt den Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und der Stadtverwaltung Mainz im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit. In der Zweckvereinbarung wollen die Beteiligten regeln, dass und nach welchen Maßgaben die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die mit der Ausbildungsförderung verbundenen Aufgaben für die Stadtverwaltung Mainz miterfüllt.

 

Der Stadtrat beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung.

 

Die Haushaltsmittel für das bisher eingesetzte Personal sind dem Amt für soziale Leistungen als Sachmittel zur Erstattung der entstehenden Kosten an den Landkreis Mainz-Bingen bereitzustellen.