Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Beitritt der Landeshauptstadt Mainz zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den örtlichen freien Trägern ebenfalls für den Beitritt zur Vereinbarung zu werben, sofern diese mit Ihren Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe von der Rahmenvereinbarung erfasst werden.

 

Die Auszahlung von Zuschüssen und vergleichbarer öffentlicher Förderung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wird ab 01.07.2015 an die Voraussetzung geknüpft, dass der Empfänger bis zu diesem Zeitpunkt seinen Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt hat, sofern in seinem Auftrag Personen ehren- oder nebenamtlich tätig sind, deren Tätigkeit von der Rahmenvereinbarung erfasst wird.