Der
Jugendhilfeausschuss beschließt den Beitritt der Landeshauptstadt Mainz zur
rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII zum
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Kinder- und
Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz.
Die
Verwaltung wird beauftragt, bei den örtlichen freien Trägern ebenfalls für den
Beitritt zur Vereinbarung zu werben, sofern diese mit Ihren Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe von der Rahmenvereinbarung erfasst werden.
Die
Auszahlung von Zuschüssen und vergleichbarer öffentlicher Förderung im Rahmen
der Kinder- und Jugendhilfe wird ab 01.07.2015 an die Voraussetzung geknüpft,
dass der Empfänger bis zu diesem Zeitpunkt seinen Beitritt zur
Rahmenvereinbarung erklärt hat, sofern in seinem Auftrag Personen ehren- oder
nebenamtlich tätig sind, deren Tätigkeit von der Rahmenvereinbarung erfasst
wird.