Betreff
Tierkörperbeseitigung (ÖDP)
Vorlage
1320/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)
Die EU-Kommission hat 2012 entschieden, dass die Umlage der Kommunen für
Verluste des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung eine unzulässige staatliche
Beihilfe ist. Der Europäische Gerichtshof hat nun am 16.07.2014 die Klage der
Bundesregierung gegen die Kommission zurückgewiesen
(Urteil EuG vom 16.07.2014 – T-309/12, Urteil nachlesbar unter
dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuG&Datum=16.07.2014&Aktenzeichen=T-309/12).
Durch dieses Urteil ist auch die Organisation der Tierkörper-beseitigung in
Rheinland-Pfalz betroffen und muss neu organisiert werden.