Betreff
Tierkörperbeseitigung (ÖDP)
Vorlage
1320/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die EU-Kommission hat 2012 entschieden, dass die Umlage der Kommunen für Verluste des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung eine unzulässige staatliche Beihilfe ist. Der Europäische Gerichtshof hat nun am 16.07.2014 die Klage der Bundesregierung gegen die Kommission zurückgewiesen

(Urteil EuG vom 16.07.2014 – T-309/12, Urteil nachlesbar unter dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuG&Datum=16.07.2014&Aktenzeichen=T-309/12). Durch dieses Urteil ist auch die Organisation der Tierkörper-beseitigung in Rheinland-Pfalz betroffen und muss neu organisiert werden.