Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 0618/2104 der CDU, Ortsbeirat Mainz-Neustadt, hier: Trinkhalle schnell verpachten
Vorlage
1044/2014
Aktenzeichen
23 Mz 10 4/11
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Stadt Mainz ist Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Mainz, Flur 10, Nr. 904/6, auf welchem sich die Trinkhalle befindet. Recherchen ergaben, dass diese vor Jahrzehnten ursprünglich aufgrund einer Sondernutzungserlaubnis durch die Binding Brauerei dort errichtet wurde. Der Rechtsnachfolger, die Radeberger Gruppe KG, hat die Trinkhalle im Jahre 2008 an den letzten Pächter übertragen. Nach dessen Tod war die Trinkhalle in der Erbmasse des Verstorbenen enthalten.

 

Im Zuge der Erbauseinandersetzungen wurde der rheinland-pfälzische Fiskus als Erbe festgestellt. Daraufhin hat die Verwaltung bereits Anfang des Jahres 2013 beantragt, die Trinkhalle direkt auf die Stadt Mainz zu übertragen.

 

Mit Vertrag vom 05.05.2015 hat das Land Rheinland-Pfalz die Trinkhalle für 500,00 € an die Stadt Mainz veräußert. Das Gebäude wurde inzwischen geöffnet und mit einem neuen Schloss versehen.

 

Es besteht am Erhalt der Trinkhalle ein großes öffentliches Interesse, da es sich um eine der letzten der etwa 60 Trinkhallen in Mainz handelt. Das Thema wurde auch mehrmals in der Zeitung aufgegriffen.

 

Eines der letzten Mainzer Wasserhäuschen stellt nicht nur eine Erinnerung an die Entstehung der Neustadt dar, sondern bietet einen Identifikationspunkt für den gesamten Nachbarschaftsbereich. Die zentrale Lage am Kaiser-Wilhelm-Ring im Wartebereich der Haltestelle, die Sichtbarkeit und die Aufenthaltsqualität der umgebenden Fläche lässt viele denkbare Nutzungen zu. Eine sorgfältige Abwägung öffentlichen Nutzens und privater Nutzung sollte im Vordergrund stehen. Bezüglich der Nutzung hat es ein erstes Gespräch mit dem Ortsvorsteher der Mainzer Neustadt, Herrn Klomann, gegeben, der sich auch selbst ein Bild von Zustand und Möglichkeiten machen möchte.

 

Das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften ist gerne bereit, in diesem besonderen Falle eine maximale Einnahmeerzielung hintanzustellen. Der Instandsetzungsbedarf an Dach und Fach wird gerade ermittelt, nutzungsbezogene Änderungen können erst auf den Weg gebracht werden, wenn sich im Ortsbeirat ein tragendes Meinungsbild für eine spezifische Nutzung und eine dementsprechende Herrichtung ergeben hat.