Es ist ein altes Anliegen der
Arbeiterbewegung, dass eine Vollzeitbeschäftigung so bezahlt wird, dass die
Entlohnung für die geleistete Arbeit die Kosten für Miete und die
Grundbedürfnisse des Lebensunterhaltes abdeckt. Für die Entlohnung im Bereich
des öffentlichen Dienstes gilt der so genannte TVÖD. Durch das Gefälle von Miet-
und Lebenshaltungskosten haben 1.000,- Euro im ländlichen Raum eine andere
Kaufkraft als in der Landeshauptstadt Mainz.
Daher haben einige
Mitarbeiter/-innen existenzielle Sorgen, den Mietzins begleichen und den
Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Durch gesicherte Hinweise
wurde bekannt, dass einige Mitarbeiter/-innen der Stadt Mainz Anspruch auf
„Ergänzende Leistungen (Aufstockung) haben. Diese Ansprüche werden z.T. Teil
aus Unkenntnis oder aus Scham nicht geltend gemacht. Stattdessen werden zur Kompensation
400,- € Jobs oder andere Lösungswege (z.B. Kredite) gesucht und angenommen.