Betreff
TVÖD 1 und 2 (Persönliche Anfrage)
Vorlage
0726/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)

Es ist ein altes Anliegen der Arbeiterbewegung, dass eine Vollzeitbeschäftigung so bezahlt wird, dass die Entlohnung für die geleistete Arbeit die Kosten für Miete und die Grundbedürfnisse des Lebensunterhaltes abdeckt. Für die Entlohnung im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt der so genannte TVÖD. Durch das Gefälle von Miet- und Lebenshaltungskosten haben 1.000,- Euro im ländlichen Raum eine andere Kaufkraft als in der Landeshauptstadt Mainz.

Daher haben einige Mitarbeiter/-innen existenzielle Sorgen, den Mietzins begleichen und den Lebensunterhalt bestreiten zu können.

 

Durch gesicherte Hinweise wurde bekannt, dass einige Mitarbeiter/-innen der Stadt Mainz Anspruch auf „Ergänzende Leistungen (Aufstockung) haben. Diese Ansprüche werden z.T. Teil aus Unkenntnis oder aus Scham nicht geltend gemacht. Stattdessen werden zur Kompensation 400,- € Jobs oder andere Lösungswege (z.B. Kredite) gesucht und angenommen.