Um
das Mittagessen für bedürftige Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen
sowie Kinder in Kitas sicherzustellen, stellt das Land Mittel aus einem
entsprechenden Sozialfonds zur Verfügung.
Es
sind dies Fälle, die nicht über das Bildungs- und Teilhabe-Paket
abgerechnet werden können.
Leistungsberechtigt
sind vor allem Kinder, deren Eltern über ein zu hohes Einkommen verfügen, um
als hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze zu gelten, jedoch so wenig
verdienen, dass sie Lernmittelfreiheit erhalten. Kinder dieser Familien gelten
als Härtefälle.
Aus
Sicht der SPD-Stadtratsfraktion wäre es inakzeptabel, sollten Kinder und
Jugendliche aus einkommensschwachen Familien aufgrund mangelnder finanzieller
Leistungsfähigkeit vom gemeinsamen Mittagessen in Ganztagsschulen oder Kitas
ausgeschlossen werden.
Ein
weiteres Problem in diesem Zusammenhang stellt die Möglichkeit dar, dass
Leistungen aus dem Sozialfonds aus Unkenntnis, aus Scham oder aus Angst vor
Diskriminierung von den betroffenen Familien nicht abgerufen bzw. beantragt
werden und der tatsächliche Bedarf durch die abgerufenen Mittel nicht gedeckt
wird. Eine ausführliche Information über die Leistungen des Sozialfonds an den
Schulen wäre wünschenswert.