Betreff
Mittagessen für bedürftige Kinder und Jugendliche sicherstellen (SPD)
Vorlage
0712/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)

Um das Mittagessen für bedürftige Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen sowie Kinder in Kitas sicherzustellen, stellt das Land Mittel aus einem entsprechenden Sozialfonds zur Verfügung.

Es sind dies Fälle, die nicht über das Bildungs- und Teilhabe-Paket abgerechnet werden können.

Leistungsberechtigt sind vor allem Kinder, deren Eltern über ein zu hohes Einkommen verfügen, um als hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze zu gelten, jedoch so wenig verdienen, dass sie Lernmittelfreiheit erhalten. Kinder dieser Familien gelten als Härtefälle.

Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion wäre es inakzeptabel, sollten Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien aufgrund mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit vom gemeinsamen Mittagessen in Ganztagsschulen oder Kitas ausgeschlossen werden.

Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang stellt die Möglichkeit dar, dass Leistungen aus dem Sozialfonds aus Unkenntnis, aus Scham oder aus Angst vor Diskriminierung von den betroffenen Familien nicht abgerufen bzw. beantragt werden und der tatsächliche Bedarf durch die abgerufenen Mittel nicht gedeckt wird. Eine ausführliche Information über die Leistungen des Sozialfonds an den Schulen wäre wünschenswert.