In
den vergangenen Jahren wurde immer wieder über die Kehrsatzung der Stadt Mainz
diskutiert. In der Stadtratssitzung am 17. April 2013 wurde mit großer Mehrheit
unter anderem beschlossen, die aktuell gültige Kehrsatzung zu überprüfen. Es
sollten in enger Abstimmung mit den Ortsbeiräten einzelne Aspekte, wie zum
Beispiel die Häufigkeit der Reinigung in einzelnen Straßenabschnitten oder
Übertragungsmöglichkeiten der Reinigung auf weitere Anlieger, beurteilt werden.
Auch wurde die Verwaltung gebeten, in der Frage der Hinterlieger Gespräche mit
dem Land Rheinland-Pfalz aufzunehmen, um bisherige Ungerechtigkeiten bei den
Anliegern zu beseitigen. Am 24. September 2013 wurden dann in einer
Sondersitzung des Werkausschusses des Entsorgungsbetriebs mündlich die
allgemeinen gesetzlichen Grundlagen für eine Änderung der Kehrsatzung, gerade
auch gebührenrechtlicher Art, erörtert.