Betreff
Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) (FDP)
Vorlage
0702/2014
Art
Anfrage (Stadtrat)

Mit der Förderalismusreform I wurde 2006 das Recht der Messen, Ausstellungen und Märkte von der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes in die alleinige Kompetenz der Länder überführt. Die Rot-Grüne Landesregierung hat am 26. März 2014 in zweiter Lesung  den in größeren Kommunen umstrittenen Gesetzentwurf  sowie einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion beraten. Verabschiedet wurde nur der Gesetzesentwurf, nicht aber der Änderungsantrag. Die Ausfertigung des Gesetzes durch die Ministerpräsidentin und die Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats. Durch die Einführung dieses Gesetzes kommen auf alle rheinland- pfälzischen Kommunen erhebliche Veränderungen und Einschränkungen in diesem Bereich zu, so z.B. bei der Erlaubniserteilung für Flohmärkte.