Mit der
Förderalismusreform I wurde 2006 das Recht der Messen, Ausstellungen und Märkte
von der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes in die alleinige Kompetenz der
Länder überführt. Die Rot-Grüne Landesregierung hat am 26. März 2014 in zweiter
Lesung den in größeren Kommunen umstrittenen
Gesetzentwurf sowie einen Entschließungsantrag
der CDU-Fraktion beraten. Verabschiedet wurde nur der Gesetzesentwurf, nicht
aber der Änderungsantrag. Die Ausfertigung des Gesetzes durch die
Ministerpräsidentin und die Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt
erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats. Durch die Einführung dieses
Gesetzes kommen auf alle rheinland- pfälzischen Kommunen erhebliche
Veränderungen und Einschränkungen in diesem Bereich zu, so z.B. bei der
Erlaubniserteilung für Flohmärkte.