Begründung:
Das
Warten auf Busse und Straßenbahnen ist häufig besonders unangenehm, wenn dort
geraucht wird. Fahrgaste, die sich in den Wartehäuschen unterstellen, werden zum
passiven Mitrauchen gezwungen.
Weil
Haltestellen öffentliche Verkehrsflächen sind, ist es leider nicht möglich, das
Rauchen in den Wartehäuschen mit einem Bußgeld zu belegen. Doch Hinweisschilder
motivieren sicher einige Raucher dazu, sich rücksichtsvoller zu verhalten. Auch
werden so die nichtrauchenden Fahrgäste ermutigt, Raucher darum zu bitten, das
Rauchen zu unterlassen. Die Deutsche Bahn AG hat dies bereits auf ihren
Bahnhöfen vorbildlich gelöst. Außerdem würde es dazu beitragen, den Aufwand für
die Reinigung der Flächen um die Haltestellen zu reduzieren.
Weitere Begründung erfolgt
mündlich.