Betreff
Sachstandsbericht zum Antrag Nr. 0219/2014 der CDU, SPD, Grüne, FDP, ödp Ortsbeirat Mainz-Gonsenheim, hier: Archäologische Funde im Zuge der Renaturierung des Gonsbaches
Vorlage
0556/2014
Aktenzeichen
17 00 66 Go
Art
Beschlussvorlage Ausschüsse/Ortsbeiräte

Der Ortsbeirat Mainz-Gonsenheim nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

Zu der Anregung, die archäologischen Funde gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes zu sichern und am Fundort der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat die Verwaltung folgende Anmerkungen:

1. Im Zuge der Bauarbeiten wurden Mitte September 2013 Mauerwerksreste im nördlichen Bereich der Parz. 753 vorgefunden und der Generaldirektion Kulturelles Erbe angezeigt. Am 19.09.2013 fand ein erster Ortstermin statt, bei dem der römische Ursprung der Fund-stücke konstatiert wurde. Seitdem besteht ein enger Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen der Landesarchäologie.

2. Die o.g. Parzelle hat neben der wasserwirtschaftlichen Funktion (Schaffung von Retentionsraum) auch als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche für die Bauleitplanung der Coface-Arena zu dienen. Es bestehen somit rechtliche Verpflichtungen nach Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht.

3. Die Durchführung der archäologischen Arbeiten ist in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt, der vorsieht, dass die Ausgrabungsarbeiten, die kurz vor Weihnachten 2013 begannen, bis zum 31.03. abzuschließen sind. Die Erdarbeiten müssen danach unverzüglich wieder aufgenommen werden.

4. Die Ausgrabungsarbeiten sind zwischenzeitlich soweit vorangeschritten, dass in der 10. KW 2014 eine Dokumentation durch Überfliegung vorgenommen wurde. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse fand in der 11. KW unter Hinzuziehung der wasserwirtschaftlichen Fachbehörde ein Ortstermin statt, um die Randbedingungen für die erforderlichen Planänderungen zur Ausgestaltung der Retentionsfläche festzulegen. Grundsätzlich besteht der Wunsch, seitens der Archäologen, die Funde nach Dokumentation und evtl. Bergung von ausstel-lungsgeeigneten Fundstücken wieder zu übererden, um sie für die Nachwelt zu konservieren. Seitens der Wasserwirtschaft wird gefordert, das in der wasserrechtlichen Plangenehmigung festgeschriebene Retentionsvolumen möglichst vollumfänglich herzustellen. Zur Zeit laufen Planüberlegungen, wie die verschiedenen Aspekte in eine Planänderung einfließen. Eine Begehung der Fläche ist weder aus archäologischer, noch aus naturschutzfachlicher oder wasserwirtschaftlicher Sicht zu befürworten und daher auch nicht angedacht.

5. Weder bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe noch beim Umweltamt stehen Mittel für die Konservierung und Unterhaltung der römischen Fundstücke zur Verfügung. Nach Auffassung der Fachleute ist damit zu rechnen, dass ungeschützte sichtbare Anlagenteile innerhalb von 2 bis 5 Jahre verwittern. Auch darf die spätere Unterhaltung der Retentionsfläche nicht erschwert/verteuert werden.