Der Ortsbeirat Mainz-Gonsenheim nimmt
den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Zu der Anregung, die archäologischen
Funde gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes zu sichern und am
Fundort der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat die Verwaltung folgende
Anmerkungen:
1. Im Zuge der Bauarbeiten wurden Mitte September 2013 Mauerwerksreste im
nördlichen Bereich der Parz. 753 vorgefunden und der Generaldirektion
Kulturelles Erbe angezeigt. Am 19.09.2013 fand ein erster Ortstermin statt, bei
dem der römische Ursprung der Fund-stücke konstatiert wurde. Seitdem besteht
ein enger Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen der Landesarchäologie.
2. Die o.g. Parzelle hat neben der wasserwirtschaftlichen Funktion (Schaffung
von Retentionsraum) auch als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche für die
Bauleitplanung der Coface-Arena zu dienen. Es bestehen somit rechtliche
Verpflichtungen nach Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht.
3. Die Durchführung der archäologischen Arbeiten ist in einem
öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt, der vorsieht, dass die
Ausgrabungsarbeiten, die kurz vor Weihnachten 2013 begannen, bis zum 31.03.
abzuschließen sind. Die Erdarbeiten müssen danach unverzüglich wieder
aufgenommen werden.
4. Die Ausgrabungsarbeiten sind zwischenzeitlich soweit vorangeschritten, dass
in der 10. KW 2014 eine Dokumentation durch Überfliegung vorgenommen wurde. Auf
Grundlage dieser Erkenntnisse fand in der 11. KW unter Hinzuziehung der
wasserwirtschaftlichen Fachbehörde ein Ortstermin statt, um die Randbedingungen
für die erforderlichen Planänderungen zur Ausgestaltung der Retentionsfläche
festzulegen. Grundsätzlich besteht der Wunsch, seitens der Archäologen, die
Funde nach Dokumentation und evtl. Bergung von ausstel-lungsgeeigneten
Fundstücken wieder zu übererden, um sie für die Nachwelt zu konservieren.
Seitens der Wasserwirtschaft wird gefordert, das in der wasserrechtlichen
Plangenehmigung festgeschriebene Retentionsvolumen möglichst vollumfänglich
herzustellen. Zur Zeit laufen Planüberlegungen, wie die verschiedenen Aspekte
in eine Planänderung einfließen. Eine Begehung der Fläche ist weder aus
archäologischer, noch aus naturschutzfachlicher oder wasserwirtschaftlicher
Sicht zu befürworten und daher auch nicht angedacht.
5. Weder bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe noch beim Umweltamt stehen
Mittel für die Konservierung und Unterhaltung der römischen Fundstücke zur
Verfügung. Nach Auffassung der Fachleute ist damit zu rechnen, dass
ungeschützte sichtbare Anlagenteile innerhalb von 2 bis 5 Jahre verwittern.
Auch darf die spätere Unterhaltung der Retentionsfläche nicht erschwert/verteuert
werden.