Betreff
Bauleitplanverfahren "He 122- VEP" (Aufstellung, VEP- Einleitungsbeschluss + Planstufe I) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Frankenhöhe - VEP (He 122)" hier: - Entscheidung über die Einleitung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB - Vorlage in Planstufe I - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden
Vorlage
0413/2014
Aktenzeichen
61 26 He 122
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

 

Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen / der Stadtrat beschließt zum o. g. Bebauungsplanverfahren:

 

 

-Fortsetzung Beschlussvorschlag-

 

       1. die Einleitung des VEP auf der Grundlage der vom Investor erstellten Planungen gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,

 

       2. das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen,

      

       3. die Vorlage in Planstufe I,

 

  4. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Aushangverfahren,

 

  5. auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten.