Betreff
Bestmögliche Nutzung von Solarenergie (ÖDP)
Vorlage
0297/2014
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Die Fraktionen der Stadt Mainz haben bereits viele Anstrengungen unternommen, um die Nutzung erneuerbarer Energien voran zu treiben. Diese Anstrengungen bezogen sich aber zum größten Teil auf öffentliche Gebäude der Stadt. Doch auch in Privathaushalten wäre die verstärkte Nutzung von Solarenergie ein wichtiger Beitrag zur Energiewende.

 

Ein Antrag auf eine sogenannte Solarsatzung wurde im Jahr 2008 abgelehnt. Stattdessen sollte durch die Verwaltung geprüft werden, inwieweit eine Solarsatzung überhaupt rechtlich umsetzbar ist. Die Ergebnisse dieser Prüfung – sofern sie überhaupt durchgeführt wurde – sind uns nicht bekannt. Wir gehen aber davon aus, dass eine verpflichtende Nutzung von Solarenergie rechtlich nicht durchsetzbar ist (siehe Marburg) und wollen auch nicht so weit in die Freiheiten der Menschen in Mainz eingreifen. Dieser Antrag zielt also ausdrücklich nicht auf den Erlass einer Solarsatzung.

 

Wir wollen aber, dass all denjenigen, die auf Solarenergie zurückgreifen möchten, hierfür in Mainz die besten Voraussetzungen zur Verfügung stehen. Genau dies ist Ziel des Antragstextes.

 

Dazu sollen zunächst Vorgaben für alle Neubaugebiete in Bezug auf die Gebäudeausrichtung, und wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt, auch zur Dachneigung geschaffen werden. Nur wenn Gebäude eine optimale Ausrichtung aufweisen, ist die Nutzung von Solarenergie, sowohl zur Strom- als auch zur Wärmegewinnung wirtschaftlich sinnvoll und kann für die Gebäudeeigentümer den notwendigen Anreiz bieten, die Kosten für die Installation einer Solaranlage zu investieren.

 

Die Checkliste Klimaschutz zur verbindlichen Bauleitplanung fragt unter 4. Folgendes: „Ist die Gebäudeausrichtung zur passiven Nutzung solarer Wärmeenergie optimiert?“ Hiermit ist offenbar nur der solare Wärmeeintrag (Fensteröffnungen nach Süden, Süd-Westen und Süd-Osten; nach Norden aber möglichst geschlossene Außenbauteile) berücksichtigt. Außer dieser Nutzung der passiven Solarenergie  sollte daher die optimale Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik entsprechend in der Checkliste ergänzt werden.

 

Überall dort, wo andere – konventionelle – Wärmeerzeugung vorgeschrieben ist, kann der Einsatz von erneuerbaren Energien und insbesondere von Solarenergie unwirtschaftlich sein. Dies ist beispielsweise auf dem Lerchenberg der Fall, wo die Gebäudeeigentümer einem Anschlusszwang an die Fernwärme unterliegen. Ein Quartierskonzept, dessen Ergebnisse zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Antrages wider Erwarten noch nicht vorliegen, sollte hierüber Klarheit und hoffentlich auch Abhilfe schaffen. Um keine Zeit zu verlieren, wollen wir mit diesem Antrag trotzdem schon jetzt den Weg ebnen zur Abschaffung des Anschlusszwangs an die Fernwärme. Es muss für die Eigentümer möglich sein, einen gewissen Prozentsatz ihres Wärmebedarfs durch Eigenerzeugung beispielsweise durch Solarthermie zu decken.