Begründung:
Die Fraktionen der Stadt Mainz haben bereits viele
Anstrengungen unternommen, um die Nutzung erneuerbarer Energien voran zu
treiben. Diese Anstrengungen bezogen sich aber zum größten Teil auf öffentliche
Gebäude der Stadt. Doch auch in Privathaushalten wäre die verstärkte Nutzung
von Solarenergie ein wichtiger Beitrag zur Energiewende.
Ein Antrag auf eine sogenannte Solarsatzung wurde im Jahr
2008 abgelehnt. Stattdessen sollte durch die Verwaltung geprüft werden,
inwieweit eine Solarsatzung überhaupt rechtlich umsetzbar ist. Die Ergebnisse
dieser Prüfung – sofern sie überhaupt durchgeführt wurde – sind uns nicht
bekannt. Wir gehen aber davon aus, dass eine verpflichtende Nutzung von
Solarenergie rechtlich nicht durchsetzbar ist (siehe Marburg) und wollen auch
nicht so weit in die Freiheiten der Menschen in Mainz eingreifen. Dieser Antrag
zielt also ausdrücklich nicht auf den Erlass einer Solarsatzung.
Wir wollen aber, dass all denjenigen, die auf Solarenergie
zurückgreifen möchten, hierfür in Mainz die besten Voraussetzungen zur
Verfügung stehen. Genau dies ist Ziel des Antragstextes.
Dazu sollen zunächst Vorgaben für alle Neubaugebiete in
Bezug auf die Gebäudeausrichtung, und
wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt, auch zur Dachneigung geschaffen werden. Nur wenn Gebäude eine optimale
Ausrichtung aufweisen, ist die Nutzung von Solarenergie, sowohl zur
Strom- als auch zur Wärmegewinnung wirtschaftlich
sinnvoll und kann für die Gebäudeeigentümer den notwendigen Anreiz bieten, die
Kosten für die Installation einer Solaranlage zu investieren.
Die Checkliste
Klimaschutz zur verbindlichen Bauleitplanung fragt unter 4. Folgendes: „Ist die
Gebäudeausrichtung zur passiven Nutzung solarer Wärmeenergie optimiert?“
Hiermit ist offenbar nur der solare Wärmeeintrag (Fensteröffnungen nach Süden,
Süd-Westen und Süd-Osten; nach Norden aber möglichst geschlossene
Außenbauteile) berücksichtigt. Außer dieser Nutzung der passiven Solarenergie sollte daher die
optimale Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik entsprechend in der
Checkliste ergänzt werden.
Überall dort, wo andere – konventionelle – Wärmeerzeugung
vorgeschrieben ist, kann der Einsatz von erneuerbaren Energien und insbesondere
von Solarenergie unwirtschaftlich sein. Dies ist
beispielsweise auf dem Lerchenberg der Fall, wo die Gebäudeeigentümer einem Anschlusszwang
an die Fernwärme unterliegen. Ein Quartierskonzept, dessen Ergebnisse zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Antrages wider Erwarten noch nicht vorliegen,
sollte hierüber Klarheit und hoffentlich auch Abhilfe schaffen. Um keine Zeit
zu verlieren, wollen wir mit diesem Antrag trotzdem schon jetzt den Weg ebnen
zur Abschaffung des Anschlusszwangs an die Fernwärme. Es muss für die
Eigentümer möglich sein, einen gewissen Prozentsatz ihres Wärmebedarfs durch
Eigenerzeugung beispielsweise durch Solarthermie zu decken.