Der Stadtrat beschließt gemäß § 44 GemO und
spezialgesetzlicher Regelungen die Bildung nachfolgend aufgeführter Ausschüsse
und sonstiger Gremien sowie die Einrichtung des Haupt- und Personalausschusses
als „Ferienparlament“:
a) Ausschüsse:
Ausschuss für Finanzen und wirtschaftliche
Beteiligungen
Ausschuss für Frauenfragen
Ausschuss für Umwelt, Grün und Energie
Bau- und Sanierungsausschuss
Gutachterausschuss (Pflicht-Ausschuss)
Haupt- und Personalausschuss
Jugendhilfeausschuss (Pflicht-Ausschuss)
Kulturausschuss
Nachbarschaftsausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss (Pflicht-Ausschuss)
Schulträgerausschuss (Pflicht-Ausschuss)
Sozialausschuss
Sportausschuss
Städteausschuss Mainz-Wiesbaden
Stadtrechtsausschuss (Pflicht-Ausschuss)
Umlegungsausschuss (Pflicht-Ausschuss)
Unterausschuss Flughafenerweiterung und
Fluglärmschutz des AUGE
Verkehrsausschuss
Werkausschuss Entsorgungsbetrieb (Pflicht-Ausschuss)
Werkausschuss GWM (Pflicht-Ausschuss)
Werkausschuss KDZ (Pflicht-Ausschuss)
Wirtschaftsausschuss
b) sonstige
Gremien (gebildet durch den Stadtrat oder unter Beteiligung der Stadt Mainz):
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Beirat für Migration und Integration
Beirat für Weiterbildung
Beirat Job-Center für
Arbeitsmarktintegration
Besuchskommission
Fachbeirat Naturschutz
Fluglärmbeirat Layenhof
Jury V.-O.-Stomps-Preis
Jury zur Verleihung des Preises zur
Förderung Mainzer Bildender Künstler
Klimaschutzbeirat
Kuratorium Vergabe Gutenberg-Stipendien
Kuratorium Vergabe Gutenberg-Preis
Mainzer Seniorenbeirat
Mitgliederversammlung VHS
Patientenfürsprecher
Psychiatriebeirat
Regionalvertretung Planungsgemeinschaft
Rheinhessen-Nahe
Theaterbeirat
Vorstand VHS
Zweckverband Layenhof/Münchwald
Zweckverband Lennebergwald
Zweckverband RNN
Zweckverband „Schulverband Schule
Förderschwerpunkt motorische Entwicklung“
c) Haupt-
und Personalausschuss als „Ferienparlament“:
Der Stadtrat beauftragt den Haupt- und
Personalausschuss entsprechend § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Mainz bis zum Ende der Wahlperiode in sitzungsfreien Zeiten, besonders während
der Schulferien oder bei längeren Zeitabständen zwischen Sitzungen, anstelle des
Stadtrates und der Ausschüsse Entscheidungen zu treffen, sofern es sich um
übertragbare Aufgaben im Sinne des § 32 GemO handelt. Dies gilt auch für die
Bekanntgabe von Eilentscheidungen gemäß § 48 GemO. Der Stadtrat legt
jeweils fest, wann dies der Fall ist.