Begründung:
Die
ursprünglich gemeinsam mit Bürgern und allen Parteien in den Leitlinien
formulierte Absicht hat zum Ziel, an solch prominenter Lage mitten im Zentrum
von Mainz ein lebendiges, vielfältig genutztes und offenes urbanes
Einkaufsquartier zu schaffen. Es soll als attraktives Quartier die Innenstadt
stärken. Das Verhandlungsergebnis stellt das genaue Gegenteil dar. Es zeigt das
standardisierte System eines in sich geschlossenen Einkaufscenters.
Wesentliche
Forderungen aus den Leitlinien klammert das Verhandlungsergebnis bisher aus:
- die Begrenzung
der Verkaufsflächen auf 25 000 qm,
- den Nutzungsmix
aus Einkaufen, Wohnen, Kultur,
- den öffentlichen
Charakter eines echten Stadtquartiers, das sich
in seiner Textur in die Nachbarschaft einfügt,
- öffentliche
Durchwegung ohne Rolltreppen
Die
Planung einer innerstädtischen Maßnahme von erheblichem Umfang in dieser
sensiblen Lage muss nachhaltig sein und zukunftsweisend über das nächste
Jahrzehnt hinausreichen. Sie muss in Betracht ziehen, dass der Boom der
Einkaufscenter dank Übersättigung mittelfristig Vergangenheit sein wird.
Einfache, ressourcenschonende Maßnahmen der Umgestaltung müssen
unterschiedliche Nutzungen ermöglichen, um neu entstehenden Bedürfnissen
gerecht zu werden. (s. LL 3.26 Flexibilität bezüglich
unterschiedlicher Nutzung). Im vorgelegten Konzept müssten zum Beispiel die
angedeuteten Einzelbaukörper unter anderem eine voneinander unabhängige
vertikale Erschließung vorweisen. Die Gebäude müssen die entsprechenden
Abstandsflächen einhalten etc.
Ein
Rahmenplan, der das gesamte Gebiet in seiner Wechselwirkung betrachtet und ein
städtebaulicher Wettbewerb, der die beste aller spezifisch auf die
Ludwigsstraße zugeschnittenen Lösung auslotet, können die Bedürfnisse der Stadt
und die Wettbewerbsfähigkeit sichern. Diese konsequent formulierten Ziele
bieten Planungssicherheit und ermöglichen der Stadtspitze eine erfolgreiche
Verhandlung mit dem Investor.
Ein
Grundsatzbeschluss kann schließlich erst dann getroffen werden, wenn die
grundsätzliche Verträglichkeit des Projektes für den lokalen Mainzer
Einzelhandel vorliegt.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.