Betreff
Nachverhandlungen mit ECE unter Berücksichtigung der Leitlinien des Stadtrates und des städtebaulichen Rahmenplans (ödp)
Vorlage
1891/2013
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Die ursprünglich gemeinsam mit Bürgern und allen Parteien in den Leitlinien formulierte Absicht hat zum Ziel, an solch prominenter Lage mitten im Zentrum von Mainz ein lebendiges, vielfältig genutztes und offenes urbanes Einkaufsquartier zu schaffen. Es soll als attraktives Quartier die Innenstadt stärken. Das Verhandlungsergebnis stellt das genaue Gegenteil dar. Es zeigt das standardisierte System eines in sich geschlossenen Einkaufscenters.

 

Wesentliche Forderungen aus den Leitlinien klammert das Verhandlungsergebnis bisher aus:

 

- die Begrenzung der Verkaufsflächen auf 25 000 qm,

- den Nutzungsmix aus Einkaufen, Wohnen, Kultur,

- den öffentlichen Charakter eines echten Stadtquartiers, das sich

  in seiner Textur in die Nachbarschaft einfügt,

- öffentliche Durchwegung ohne Rolltreppen

 

Die Planung einer innerstädtischen Maßnahme von erheblichem Umfang in dieser sensiblen Lage muss nachhaltig sein und zukunftsweisend über das nächste Jahrzehnt hinausreichen. Sie muss in Betracht ziehen, dass der Boom der Einkaufscenter dank Übersättigung mittelfristig Vergangenheit sein wird. Einfache, ressourcenschonende Maßnahmen der Umgestaltung müssen unterschiedliche Nutzungen ermöglichen, um neu entstehenden Bedürfnissen gerecht zu werden. (s. LL 3.26 Flexibilität bezüglich unterschiedlicher Nutzung). Im vorgelegten Konzept müssten zum Beispiel die angedeuteten Einzelbaukörper unter anderem eine voneinander unabhängige vertikale Erschließung vorweisen. Die Gebäude müssen die entsprechenden Abstandsflächen einhalten etc.

 

Ein Rahmenplan, der das gesamte Gebiet in seiner Wechselwirkung betrachtet und ein städtebaulicher Wettbewerb, der die beste aller spezifisch auf die Ludwigsstraße zugeschnittenen Lösung auslotet, können die Bedürfnisse der Stadt und die Wettbewerbsfähigkeit sichern. Diese konsequent formulierten Ziele bieten Planungssicherheit und ermöglichen der Stadtspitze eine erfolgreiche Verhandlung mit dem Investor.

 

Ein Grundsatzbeschluss kann schließlich erst dann getroffen werden, wenn die grundsätzliche Verträglichkeit des Projektes für den lokalen Mainzer Einzelhandel vorliegt.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.