Betreff
Entlastung der Kommunen durch Übernahmen der Kosten für die Grundsicherung durch den Bund (CDU)
Vorlage
1688/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der Bund hat schrittweise die Grundsicherung im Alter und bei der
Erwerbsminderung übernommen und die Kommunen damit in großem Umfang bei den Sozialausgaben entlastet.


Am 1. Januar 2014 trägt der Bund zu 100 Prozent die Kosten. Zugleich
hat der Bund in den Jahren 2011 bis 2013 die Kosten für Heizung und
Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernommen und
damit ebenfalls zur Entlastung des städtischen Haushalts beigetragen.