Betreff
Wahlplakate (CDU)
Vorlage
1686/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)
Während
des Bundestagswahlkampfes konnten Bürgerinnen und Bürgern in Mainz eine wohl in
dem Umfang noch nie dagewesene Plakatschlacht beobachten. Die Vielzahl der
Plakate wurde dabei auch in den Medien thematisiert. Viele Bürgerinnen und
Bürger fühlten sich durch die Plakate gestört.
Trotz
des zu erwartenden Protests vieler Bürgerinnen und Bürger hatte
Oberbürgermeister Michael Ebling am 24.
Juli 2013 angeordnet, dass die Richtlinien zur Inanspruchnahme öffentlichen
Straßenraumes im Stadtgebiet Mainz durch politische Parteien und sonstige
Gruppierungen vom 25. März 2004 für das Aufstellen und Anbringen von Plakaten
im öffentlichen Straßenraum für die Durchführung der Bundestagswahl nicht
angewendet werden müssen.