Zum
1. September 2013 wurde der monatliche Grundfreibetrag für Bewohnerinnen und
Bewohner stationärer Einrichtungen nach SGB XII bei der Berechnung des
Eigenanteils auf Arbeitseinkommen von bisher 61,36 Euro (Festbetrag) auf 47,75
Euro (1/8 der Regelbedarfsstufe 1) vermindert. Diese Entscheidung hat das
rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in einem
Rundschreiben vom 10. Juli 2013 mitgeteilt. Wie uns berichtet wurde, wurde im
Vorfeld weder den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege noch den Betroffenen
oder ihren Interessenvertretern die Gelegenheit zu einer vorhergehenden
Anhörung gegeben.
Die
Entscheidung, den monatlichen Grundfreibetrag zu vermindern, ist von vielen
Seiten kritisiert worden. Es wird befürchtet, dass sie erhebliche negative
Auswirkungen für die Betroffenen mit sich bringt und deren Situation,
insbesondere gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten, verschlechtert.