Betreff
Grundfreibetrag für Bewohner stationärer Einrichtungen nach SGB XII (CDU)
Vorlage
1684/2013
Art
Anfrage (Stadtrat)

Zum 1. September 2013 wurde der monatliche Grundfreibetrag für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen nach SGB XII bei der Berechnung des Eigenanteils auf Arbeitseinkommen von bisher 61,36 Euro (Festbetrag) auf 47,75 Euro (1/8 der Regelbedarfsstufe 1) vermindert. Diese Entscheidung hat das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in einem Rundschreiben vom 10. Juli 2013 mitgeteilt. Wie uns berichtet wurde, wurde im Vorfeld weder den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege noch den Betroffenen oder ihren Interessenvertretern die Gelegenheit zu einer vorhergehenden Anhörung gegeben.

 

Die Entscheidung, den monatlichen Grundfreibetrag zu vermindern, ist von vielen Seiten kritisiert worden. Es wird befürchtet, dass sie erhebliche negative Auswirkungen für die Betroffenen mit sich bringt und deren Situation, insbesondere gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten, verschlechtert.